Installation einer Photovoltaikanlage

Demande de permis de construire · Gächlingen

Projet

Projet
Installation einer Photovoltaikanlage
Canton
Schaffhouse
Parcelles
209

Procédure

Publiée
14 juin 2024
Oppositions
du 14 juin 2024 au 4 juil. 2024
Dossier déposé auprès de
Gemeinde Gächlingen - Hochbaureferat Gemeindehausplatz 3 8214 Gächlingen

Opposition

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties

Requérant

Beatrice und Markus Niedrist

Schulstrasse 16, 8214 Gächlingen