Neubau Mobilfunkanlage

Demande de permis de construire · Erlengasse 3, 8240 Thayngen

Projet

Projet
Neubau Mobilfunkanlage
Lieu
Erlengasse 3, 8240 Thayngen
Commune
Thayngen
Canton
Schaffhouse
Parcelles
1643
EGRID
CH667108543534
Zone
Zone industrielle (Industriezone)

Procédure

Publiée
28 févr. 2025
Oppositions
jusqu'au 31 mars 2025
Dossier déposé auprès de
Einwohnergemeinde Thayngen Dorfstrasse 30 8240 Thayngen

Opposition

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties