Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
Demande de permis de construire · Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
Projet
- Projet
- Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
- Lieu
- Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
- Commune
- Neunkirch
- Canton
- Schaffhouse
- Parcelles
- 1977
- EGRID
- CH415480087924
Procédure
- Publiée
- 29 mai 2026
- Oppositions
- jusqu'au 18 juin 2026
- Dossier déposé auprès de
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Opposition
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Parties
Requérant
CHE-103.092.855 · Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall