Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes

Demande de permis de construire · 8260 Stein am Rhein · En délai d’opposition

Projet

Projet
Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
Lieu
8260 Stein am Rhein
Canton
Schaffhouse
Parcelles
1551

Procédure

Publiée
30 oct. 2026
Oppositions
jusqu'au 30 nov. 2026
Dossier déposé auprès de
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein

Opposition

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties

Requérant

Jürg Hochstrasser

im Rebberg 16, 8451 Kleinandelfingen