Umbau Scheune zu Wohnhaus
Demande de permis de construire · Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern
Projet
- Projet
- Umbau Scheune zu Wohnhaus
- Lieu
- Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern
- Canton
- Berne
- EGRID
- CH462446352133
- Protection
- Erhaltenswertes Objekt
- Dérogations demandées
- Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) und Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
Procédure
- Publiée
- 11 nov. 2020
- Oppositions
- jusqu'au 14 déc. 2020, 20 jours
- Dossier déposé auprès de
- Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern
Opposition
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Gestützt auf Ar-tikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimtatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide kön-nen im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung we-gen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Parties
Requérant
Im Zun Schwendi 629, 3814 Habkern