Umbau Scheune zu Wohnhaus

Demande de permis de construire · Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern

Projet

Projet
Umbau Scheune zu Wohnhaus
Lieu
Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern
Canton
Berne
EGRID
CH462446352133
Protection
Erhaltenswertes Objekt
Dérogations demandées
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) und Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Procédure

Publiée
11 nov. 2020
Oppositions
jusqu'au 14 déc. 2020, 20 jours
Dossier déposé auprès de
Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern

Opposition

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Gestützt auf Ar-tikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimtatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide kön-nen im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung we-gen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Parties

Requérant

Ulrich und Sandra Zimmermann-von Gunten

Im Zun Schwendi 629, 3814 Habkern