Neubau eines Mutterkuhlaufstalles mit einer Güllengrube
Demande de permis de construire · Chrommengässli 10, 3775 Lenk
Projet
- Projet
- Neubau eines Mutterkuhlaufstalles mit einer Güllengrube
- Lieu
- Chrommengässli 10, 3775 Lenk
- Canton
- Berne
- EGRID
- CH273521694615
- Dérogations demandées
- - Umlegung eines eingedolten Gewässers - Überschreitung der Fassadenhöhe
Procédure
- Publiée
- 12 janv. 2022
- Oppositions
- jusqu'au 14 févr. 2022, 30 jours
- Dossier déposé auprès de
- Bauverwaltung Lenk, Gemeindeverwaltung, Rawilstrasse 22, 3775 Lenk
Opposition
Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt (das Bauvorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundes-/Kantonsbeitrag unterstützt). Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Parties
Requérant
Chrommengässli 10, 3775 Lenk