Erweiterung des Kanalisationsnetzes Bustiglen
Demande de permis de construire · Bustligen, 3818 Grindelwald
Projet
- Projet
- Erweiterung des Kanalisationsnetzes Bustiglen
- Type de projet
- Agrandissement
- Lieu
- Bustligen, 3818 Grindelwald
- Canton
- Berne
- EGRID
- CH543546269412
- Protection
- Gewässerschutzbereich Au und Flachmoore (Feuchtgebiete) Nr. 13438 und 13439
- Dérogations demandées
- - Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) - Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) - Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG) - Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG) - Unterschreiten Skipistenabstand (Art. 27 und Art. 55 GBR)
Procédure
- Publiée
- 17 août 2022
- Oppositions
- jusqu'au 19 sept. 2022, 20 jours
- Dossier déposé auprès de
- Gemeinde Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Opposition
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Parties
Requérant
Engelshausweg 6, 3818 Grindelwald