Neubau Autounterstand

Demande de permis de construire · Bangerten 270b, 3076 Worb

Projet

Projet
Neubau Autounterstand
Lieu
Bangerten 270b, 3076 Worb
Canton
Berne
EGRID
CH173576774615
Protection
Landschaftsschongebiet, Ortsbildschutzgebiet
Dérogations demandées
Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG Bauen im Landschaftsschongebiet, Art. 36 GBR

Procédure

Publiée
7 juin 2023
Oppositions
jusqu'au 7 juil. 2023, 30 jours
Dossier déposé auprès de
Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Opposition

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Parties

Requérant

Urs Mühlemann-Gasser

Bangerten 270a, 3076 Worb