Ersatz Gartenzaun
Demande de permis de construire · Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
Projet
- Projet
- Ersatz Gartenzaun
- Lieu
- Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
- Commune
- Thun
- Canton
- Berne
- EGRID
- CH613524460758
- Protection
- Schützenswert, K-Objekt, Vertrag vom 17.02.2002
- Dérogations demandées
- Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022) Bauen innerhalb des Gewässerabstands/Gewässerraums (Art. 88 BR 2022) Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)
Procédure
- Publiée
- 10 sept. 2025
- Oppositions
- jusqu'au 13 oct. 2025, 30 jours
- Dossier déposé auprès de
- www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Opposition
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der zuständigen Leitbehörde einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Leitbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG) Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Parties
Requérant
Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun