Ersatz Gartenzaun

Demande de permis de construire · Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun

Projet

Projet
Ersatz Gartenzaun
Lieu
Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
Commune
Thun
Canton
Berne
EGRID
CH613524460758
Protection
Schützenswert, K-Objekt, Vertrag vom 17.02.2002
Dérogations demandées
Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022) Bauen innerhalb des Gewässerabstands/Gewässerraums (Art. 88 BR 2022) Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)

Procédure

Publiée
10 sept. 2025
Oppositions
jusqu'au 13 oct. 2025, 30 jours
Dossier déposé auprès de
www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun

Opposition

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der zuständigen Leitbehörde einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Leitbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG) Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Parties

Requérant

Marcel Meier

Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun