Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss. Einbau Badezimmer.
Demande de permis de construire · Plötschscheuer 380, 3158 Guggisberg
Projet
- Projet
- Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss. Einbau Badezimmer.
- Lieu
- Plötschscheuer 380, 3158 Guggisberg
- Commune
- Guggisberg
- Canton
- Berne
- EGRID
- CH194634243507
- Zone
- Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
- Protection
- Schützenswert, K-Objekt
- Dérogations demandées
- Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24c RPG Unterschreitung der erforderlichen Raumhöhen Art. 67 BauV Unterschreitung der geforderten Fensterflächen Art. 64 BauV
Procédure
- Publiée
- 27 mai 2026
- Oppositions
- jusqu'au 29 juin 2026, 30 jours
- Dossier déposé auprès de
- Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Opposition
Die Akten können online über das eBau-Portal eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Parties
Requérant
Eisenbahnstrasse 60, 4900 Langenthal