Anbau EFH

Demande de permis de construire · Im Lindenacker 14, 8707 Uetikon am See

Projet

Projet
Anbau EFH
Lieu
Im Lindenacker 14, 8707 Uetikon am See
Canton
Zurich
Parcelles
3093
EGRID
CH867753848337
Zone
Zone d'habitation (Wohnzone W/1.7)

Procédure

Publiée
22 avr. 2026
Oppositions
jusqu'au 14 mai 2026, 20 jours
Dossier déposé auprès de
Das ausgeschriebene Baugesuch kann auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) digital eingesehen werden. Die digitale Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Dauer der Planauflage (20 Tage; § 315 Abs. 1 PBG) möglich. Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die physische Planeinsicht wird nicht mehr angeboten. Sobald der baurechtliche Entscheid erstellt ist, wird er auf der Plattform eBaugesucheZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328 d Abs. 2 PBG).

Opposition

Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).

Parties

Requérant

Michael Bader und Fabiola Rogers

Im Lindenacker 14, 8707 Uetikon am See