Handläufe
Design suisse · 147330 · En vigueur
Inscription au registre
- Numéro d’enregistrement
- 147330
- Numéro de demande
- 2023-00226
- Statut
- En vigueur
- Dépôt
- Dépôt multiple, 10 designs
- Classes
- 25-02 Unités et éléments de construction
- Déposé
- 11 avr. 2023
- Enregistré
- 23 avr. 2023
- Publié
- 23 avr. 2023
- Protégé jusqu’au
- 11 avr. 2028
- Prolongeable jusqu’au
- 11 avr. 2048
- Priorité
- EM 015003412 17.11.2022
- Langue de la procédure
- allemand
- Source
- Swissreg
Designs
Design 1
Das Muster betrifft einen Handlauf, der von einem mehrteiligen Profil gebildet wird. Der Handlauf bzw. das Handlauf-Profil setzt sich aus einem Unterteil und einem Oberteil zusammen, die miteinander verbunden sind. Das Handlauf-Profil weist einerseits Nuten für Beleuchtungselemente, z. B. LED-Streifen und andererseits Nuten für die Befestigung des Handlaufs an einer Wand auf. Das Muster zeigt das Handlaufprofil ohne eingesetzte Beleuchtungselemente und ohne eingesetzte Montageelemente. Die genaue Länge des Handlaufs ist nicht beansprucht, die Länge ist unbestimmt. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.
Design 2
Das Muster betrifft einen Handlauf, der von einem mehrteiligen Profil gebildet wird. Der Handlauf bzw. das Handlauf-Profil setzt sich aus einem Unterteil und einem Oberteil zusammen, die miteinander verbunden sind. Das Handlauf-Profil weist einerseits Nuten für Beleuchtungselemente, z. B. LED-Streifen, und andererseits Nuten für die Befestigung des Handlaufs an einer Wand auf. Das Muster zeigt das Handlaufprofil mit eingesetzten Beleuchtungselementen und ohne eingesetzte Montageelemente. Die genaue Länge des Handlaufs ist nicht beansprucht, die Länge ist unbestimmt. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.
Design 3
Das Muster zeigt einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Profil, das ein Unterteil eines aus Unterteil und Oberteil zusammengesetzten Handlaufprofils darstellt. Die genaue Länge des Profils ist nicht beansprucht. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.
Design 4
Das Muster zeigt einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Profil, dass ein Oberteil eines aus Unterteil und Oberteil zusammengesetzten Handlaufprofils darstellt. Die genaue Länge des Profils ist nicht beansprucht. Dieses ist durch die gestrichelten Linien dargestellt.
Design 5
Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Verbindungselement, welches der Verbindung von zwei Handlaufprofilen dient. Das Verbindungs element setzt sich aus einem Oberteil einem Unterteil zusammen.
Design 6
Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich einen Teil eines Verbindungselementes für die Verbindung von zwei Handlaufprofilen. Das Muster betrifft das Unterteil eines solchen Verbindungselementes, das mit einem Oberteil verbunden wird.
Design 7
Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich ein Teil eines Verbindungselementes für die Verbindung von zwei Handlaufprofilen. Das Muster betrifft das Oberteil eines solchen Verbindungselementes, das mit einem Unterteil verbunden wird.
Design 8
Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich eine Endkappe, die auf das Ende eines Handlaufprofils bzw. Profilelementes aufgesteckt wird.
Design 9
Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich eine Endkappe, die auf das Ende eines Handlaufprofils bzw. Profilelementes aufgesteckt wird.
Design 10
Das Muster betrifft einen Teil eines Handlaufs, nämlich einen Eckverbinder. Dieser Eckverbinder dient der Verbindung von zwei Handlaufprofilen unter einem Winkel, d. h. einer Verbindung über Eck.
Historique
Ce que l’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle a publié sur ce titre, du plus récent au plus ancien.
- 17 sept. 2025
Adresse du mandataire modifiée
- Mandataire
- Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern), Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 → Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG, Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14
Publié dans Swissreg le 17.09.2025
- 23 avr. 2023
Enregistré
Publié dans Swissreg le 23.04.2023
Parties
Le registre désigne chaque partie par son nom et son adresse. Un titulaire ou un mandataire est lié à une organisation lorsqu’une seule entité du registre du commerce porte son nom ; la rue d’une partie non reconnue ainsi n’est pas affichée ici.