Baustelleninformationen, Wolfwil

Autres avis · Wolfwil · 31 juil. 2025

Publication

Type
Autres avis
Sous-type
Avis général concernant construction, territoire, énergie et transports
Canton
Soleure
Commune
Wolfwil
Publié par
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Publié
31 juil. 2025
Délai
10 août 2025
Numéro de publication
BA-SO65-0000000385

Texte

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Werkleitungs- und Strassensanierungsarbeiten an der Murgenthalerstrasse in Wolfwil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die erste Bauphase erfolgt im Einbahnregime ab dem Knoten Kronengasse / Fulenbacherstrasse bis zur Liegenschaft Murgenthalerstrasse 14. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitung via Bännlistrasse eingerichtet. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

- Der Verkehr wird innerhalb der darauffolgenden Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

- Der Durchgangsverkehr (LKW) wird während der gesamten Bauzeit via Fulenbacherstrasse / Bännlistrasse umgeleitet.

- Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.

- Der Fussverkehr ist innerhalb der Baustelle gewährleistet.

Dauer:

Montag, 18. August 2025 bis Ende Dezember 2026

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Actes mentionnés

Cités dans la publication

Contact

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Voies de droit

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.