Baustelleninformationen, Wolfwil
Autres avis · Wolfwil · 31 juil. 2025
Publication
- Type
- Autres avis
- Sous-type
- Avis général concernant construction, territoire, énergie et transports
- Canton
- Soleure
- Commune
- Wolfwil
- Publié par
- Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
- Publié
- 31 juil. 2025
- Délai
- 10 août 2025
- Numéro de publication
- BA-SO65-0000000385
Texte
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Werkleitungs- und Strassensanierungsarbeiten an der Murgenthalerstrasse in Wolfwil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
- Die erste Bauphase erfolgt im Einbahnregime ab dem Knoten Kronengasse / Fulenbacherstrasse bis zur Liegenschaft Murgenthalerstrasse 14. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitung via Bännlistrasse eingerichtet. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
- Der Verkehr wird innerhalb der darauffolgenden Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
- Der Durchgangsverkehr (LKW) wird während der gesamten Bauzeit via Fulenbacherstrasse / Bännlistrasse umgeleitet.
- Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
- Der Fussverkehr ist innerhalb der Baustelle gewährleistet.
Dauer:
Montag, 18. August 2025 bis Ende Dezember 2026
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Actes mentionnés
Cités dans la publication
Contact
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn
Voies de droit
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.