Baustelleninformationen, Nunningen

Autres avis · Nunningen · 2 oct. 2025

Publication

Type
Autres avis
Sous-type
Avis général concernant construction, territoire, énergie et transports
Canton
Soleure
Commune
Nunningen
Publié par
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Publié
2 oct. 2025
Délai
12 oct. 2025
Numéro de publication
BA-SO65-0000000418

Texte

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Grellingerstrasse in Nunningen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage (Busbevorzugung) geregelt.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt oder auf Vorankündigung gesperrt.

- Die Bushaltestellen «Nunningen, Engi» werden zeitweise verlegt.

Dauer:

Montag, 13. Oktober 2025 bis Ende November 2027

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Actes mentionnés

Cités dans la publication

Contact

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Voies de droit

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.