Baustelleninformationen, Zuchwil
Autres avis · Zuchwil · 12 févr. 2026
Publication
- Type
- Autres avis
- Sous-type
- Avis général concernant construction, territoire, énergie et transports
- Canton
- Soleure
- Commune
- Zuchwil
- Publié par
- Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
- Publié
- 12 févr. 2026
- Délai
- 22 févr. 2026
- Numéro de publication
- BA-SO65-0000000474
Texte
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Hauptstrasse und der Nordsüdstrasse in Zuchwil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
- Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
- Auf der Nordsüdstrasse wird im Abschnitt Kreisel bis Gartenweg ein Einbahnregime eingerichtet und die Durchfahrt ab der Gartenstrasse zum Kreisel wird gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Luterbachstrasse, die Luzernstrasse und die Hofstatt.
- Die Mürgelistrasse wird im Abschnitt Kreisel bis Einstellhalle Migros vollständig gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die neue Umleitungsstrasse Hauptstrasse – Dorfstrasse.
- Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
- Die Bushaltestelle Zuchwil, Martinshof, wird zeitweise verlegt.
- Eine Umleitung für den Fuss- und Veloverkehr sowie für den motorisierten Verkehr wird signalisiert.
Dauer:
Montag, 23. Februar 2026 bis Freitag, 18. Dezember 2026
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Actes mentionnés
Cités dans la publication
Contact
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn
Voies de droit
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.