Baustelleninformationen, Neuendorf

Autres avis · Neuendorf · 23 avr. 2026

Publication

Type
Autres avis
Sous-type
Avis général concernant construction, territoire, énergie et transports
Canton
Soleure
Commune
Neuendorf
Publié par
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Publié
23 avr. 2026
Délai
3 mai 2026
Numéro de publication
BA-SO65-0000000518

Texte

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Dorfstrasse in Neuendorf sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage mit Busbevorzugung geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

- Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h verfügt.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder auf Vorankündigung gesperrt.

- Die zu Fuss Gehenden werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.

Dauer:

Dienstag, 26. Mai 2026 bis Freitag, 18. Dezember 2026

- Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich der Bushaltestelle Unterdorf verengt.

- Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h verfügt.

- Die Ein- und Ausfahrten der Werdstrasse und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder auf Vorankündigung gesperrt.

- Die zu Fuss Gehenden werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.

- Die Bushaltestelle Unterdorf Richtung Oensingen wird verlegt.

Dauer:

Montag, 31. August 2026 bis Freitag, 18. Dezember 2026

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Actes mentionnés

Cités dans la publication

Contact

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Voies de droit

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.