Öffentliche Planauflage, Allschwil
Aménagement du territoire · Allschwil · 5 juin 2025
Publication
- Type
- Aménagement du territoire
- Sous-type
- Mise en consultation publique des plans
- Canton
- Bâle-Campagne
- Commune
- Allschwil
- Publié par
- Einwohnergemeinde Allschwil
- Publié
- 5 juin 2025
- Délai
- 8 juil. 2025
- Numéro de publication
- RP-BL10-0000000486
Cités dans la publication
Contact
Einwohnergemeinde Allschwil Baslerstrasse 111, Postfach 4123 Allschwil
Voies de droit
Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Planauflage durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze. Die Lachenstrasse im Abschnitt Kiesstrasse bis Rue de Bâle durchschneidet das Betriebsareal des dort ansässigen Beton- und Kieswerks. Aus sicherheitsrelevanten wie auch betrieblichen Gründen soll dieser Strassenabschnitt um ca. 135 m in südwestlicher Richtung als Elsässerweg verlegt werden. Mit einem Bau- und Strassenlinienplan will die Gemeinde die raumplanerische Grundlage für die Erstellung des Elsässerwegs schaffen. Der Einwohnerrat hat den Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze in seiner Sitzung vom 9. April 2025 erlassen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird nun die öffentliche Planauflage durchgeführt. Die öffentliche Planauflage dauert vom 6. Juni 2025 bis 8. Juli 2025. Während dieser Zeit können bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. Stock, während den Öffnungszeiten oder unter www.allschwil.ch / Amtliche Publikationen die Dokumente eingesehen werden. Einsprachen zum Bau- und Strassenlinienplan sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 8. Juli 2025 schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat