Öffentliche Planauflage, Oberwil (BL)
Aménagement du territoire · Oberwil (BL) · 28 mai 2026
Publication
- Type
- Aménagement du territoire
- Sous-type
- Mise en consultation publique des plans
- Canton
- Bâle-Campagne
- Commune
- Oberwil (BL)
- Publié par
- Gemeinde Oberwil (BL)
- Publié
- 28 mai 2026
- Délai
- 8 juin 2026
- Numéro de publication
- RP-BL10-0000000634
Cités dans la publication
Contact
Gemeinde Oberwil (BL) Hauptstrasse 24 4104 Oberwil BL
Voies de droit
Rechtsmittel Gegen diese Baubewilligung kann beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist innert 10 Tagen einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidgebühren zwischen CHF 300.- und 600.- erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis CHF 5'000.- erhoben werden (§ 20a des Verwaltungsverfahrensgesetzes; §§ 6 und 7 der Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz). Auflagefrist Die Auflagefrist beträgt 10 Tage vom 29. Mai bis 8. Juni 2026. Einsichtnahme Während der Auflagefrist können die Projektunterlagen online auf der Webseite www.oberwil.ch oder persönlich am Schalter der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil, gerne nach telefonischer Vereinbarung Stichwort «Planauflage Sammelstelle Bruderholz» Tel. 061 405 42 42 oder während den Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.