Öffentliche Planauflage, Oberwil (BL)

Aménagement du territoire · Oberwil (BL) · 28 mai 2026

Publication

Type
Aménagement du territoire
Sous-type
Mise en consultation publique des plans
Canton
Bâle-Campagne
Commune
Oberwil (BL)
Publié par
Gemeinde Oberwil (BL)
Publié
28 mai 2026
Délai
8 juin 2026
Numéro de publication
RP-BL10-0000000634

Cités dans la publication

Contact

Gemeinde Oberwil (BL) Hauptstrasse 24 4104 Oberwil BL

Voies de droit

Rechtsmittel Gegen diese Baubewilligung kann beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist innert 10 Tagen einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidgebühren zwischen CHF 300.- und 600.- erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis CHF 5'000.- erhoben werden (§ 20a des Verwaltungsverfahrensgesetzes; §§ 6 und 7 der Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz). Auflagefrist Die Auflagefrist beträgt 10 Tage vom 29. Mai bis 8. Juni 2026. Einsichtnahme Während der Auflagefrist können die Projektunterlagen online auf der Webseite www.oberwil.ch oder persönlich am Schalter der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil, gerne nach telefonischer Vereinbarung Stichwort «Planauflage Sammelstelle Bruderholz» Tel. 061 405 42 42 oder während den Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.