Ablauf der Referendumsfrist 27.06.2020

Décisions et actes · Bâle-Ville · 4 juil. 2020

Publication

Type
Décisions et actes
Sous-type
Décision du Conseil-exécutif
Canton
Bâle-Ville
Publié par
Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt
Publié
4 juil. 2020
Décidé
29 juin 2020
Numéro de publication
RS-BS45-0000000252

Texte

Décision
Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden.

Die Referendumsfrist der folgenden vom Grossen Rat am 13. und 14. Mai 2020 verabschiedeten und am 16. Mai 2020 publizierten Beschlüsse sind am 27. Juni 2020 unbenutzt abgelaufen:

- Bau- und Planungsgesetz (Mehrwertabgabe)

- Ausgabenbewilligung für übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente

- Ausgabenbewilligung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Umgestaltung der Tramhaltestellen in der Hardstrasse

- Ausgabenbewilligung für Staatsbeiträge in der Quartierarbeit für den Betrieb von 15 Quartiertreffpunkten, zwei Stadtteilsekretariaten und einer Quartierkoordination in den Jahren 2020 bis 2023

- Dringlicher Grossratsbeschluss zur Ausrichtung von Beiträgen an Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten zur Unterstützung für baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)

Diese Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen.

Actes mentionnés

Cités dans la publication

Signé par

Die Staatschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl