Personalreglement der Gerichte

Autres avis · Bâle-Ville · 13 sept. 2025

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Canton
Bâle-Ville
Publié par
Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt
Publié
13 sept. 2025
Numéro de publication
RS-BS90-0000000408

Texte

Personalreglement der Gerichte

Der Gerichtsrat des Kantons Basel-Stadt

beschliesst:

I.

Personalreglement der Gerichte vom 15. Mai 2017 [1]) (Stand 21. Januar 2021) wird wie folgt geändert:

§ 8d (neu)

Arbeitszeit und Ferien für Gerichtspräsidien

1 Die Gerichtspräsidien arbeiten im Modell der Vertrauensarbeitszeit.

2 Die Gerichtspräsidien beziehen ihre Ferien in Orientierung an der personalrechtlichen Regelung selbstverantwortlich und in Absprache mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Ferien können grundsätzlich nicht ins Folgejahr übertragen werden. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung nicht bezogener Ferien.

3 Gerichtspräsidien sind im Umfang des personalrechtlichen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs von der Erfüllung ihrer Amtspflichten dispensiert.

4 Die jeweilige Präsidienkonferenz kann einem Präsidiumsmitglied auf entsprechendes Gesuch in besonderen Fällen unbezahlten Urlaub gewähren, soweit dies der Gerichtsbetrieb zulässt.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung ist zu publizieren; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.

Im Namen des Gerichtsrates Der Vorsitzende: Dr. Stephan Wullschleger Die Juristische Sekretärin: lic. iur. Barbara Noser Dussy

[1] SG 154.112

Actes mentionnés