Gesuch Konzessionserneuerung
Aménagement du territoire · Berne · 7 avr. 2021
Publication
- Type
- Aménagement du territoire
- Sous-type
- Dépôt public
- Canton
- Berne
- Publié par
- Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
- Publié
- 7 avr. 2021
- Numéro de publication
- VE-BE60-0000000139
Texte
Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161 a, 3673 Linden
Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser und zur Nutzung von Oberflächenwasser (Jassbach) für die Versorgung eines Kieswerkes mit Brauchwasser.
Die Entnahmebauwerke sind bestehend; das Gesuch beinhaltet keine baulichen Massnahmen. Die Entnahmemenge bei der Wasserentnahmestelle aus dem Jassbach wird von 360 l/min (6 l/s) auf 120 l/min (2 l/s) reduziert.
Projektverfasser: Gesuchsteller
Betroffene Parzellen-Nr.: 868, 995
Koordinaten:
- Entnahmestelle Jassbach: E= 2 619 227 / N= 1 188 763
- Entnahmestelle Grundwasser: E= 2 616 676 / N= 1 231 687
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist:
bis und mit 8. Mai 2021
Auflageorte und Einsprachestellen:
- Gemeindeverwaltung Linden, Dorfplatz 2, 3673 Linden
- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern
Voies de droit
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichs-ansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollek-tiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).