Amtliche Publikation
Aménagement du territoire · Berne · 23 févr. 2022
Publication
- Type
- Aménagement du territoire
- Sous-type
- Dépôt public
- Canton
- Berne
- Publié par
- Kanton Bern - Amt für Umwelt und Energie
- Publié
- 23 févr. 2022
- Numéro de publication
- VE-BE60-0000000202
Texte
Plangenehmigungsverfahren R-PGV.070
betreffend Neubau Druckreduzier- und Messstation (DRM) Allme-Langenthal (Projektänderung)
Gestützt auf Artikel 21b Abs. 2 des Rohrleitungsgesetzes (RLG; SR 746.1) in Verbindung mit Artikel 14 der Rohrleitungsverordnung (RLV; SR 746.11) wird die Projektänderung «Neubau Druckreduzier- und Messstation (DRM) Allme-Langenthal» (R-PGV.070) öffentlich aufgelegt.
1. Gesuchsteller/in
Gasverbund Mittelland AG (GVM), Untertalweg 32, Postfach 360, 4144 Arlesheim
2. Projekt
Die GVM plante ursprünglich den Neubau eines Röhrenspeichers und einer DRM-Station in Langenthal, um die Stadt weiterhin mit Erd- und Biogas zu versorgen und die sanierungsbedürftige DRM-Station Dennli zu ersetzen. Das entsprechende Gesuch der GVM wurde am 13. Juli 2018 eingereicht und vorschriftsgemäss publiziert.
Nach dem Verzicht der IB Langenthal AG auf den Röhrenspeicher hat die GVM das Projekt überarbeitet und dem BFE eine Projektänderung eingereicht. Diese beinhaltet wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plangenehmigungsgesuch vom 13. Juli 2018. Insbesondere wird auf den Röhrenspeicher und eine zweite Schieberstation verzichtet und das Gebäude der DRM-Station verkleinert.
Der Standort Allme-Langenthal wurde von der Gesuchstellerin nach einer Standortevaluation ausgewählt, weil er die technischen und umweltrechtlichen Anforderungen am besten erfüllt. Der Standort befindet sich in der Landwirtschaftszone.
Das Projekt untersteht gemäss Artikel 10a ff. des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) der Umweltverträglichkeitsprüfung.
3. Betroffene Gemeinden
Langenthal (Parzellen 903, 915 und 918) und Lotzwil (Parzellen 390 und 391)
Voies de droit
4. Planauflage Die öffentliche Auflage des Projektänderungsgesuches vom 29. Juli 2021, ergänzt am 07. Januar 2022, findet vom 24.Februar 2022 bis 25. März 2022 statt. In dieser Zeit können die Pläne und weitere Gesuchsunterlagen (inkl. Umweltverträglichkeitsbericht) während der Schalteröffnungszeiten auf dem Stadtbauamt Langenthal, Jurastrasse 22, 4901 Langenthal und der Einwohnergemeinde Lotzwil, Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 4, 4932 Lotzwil, eingesehen werden. 5. Einsprache Während der Auflagefrist, d.h. bis spätestens am 25. März 2022 kann jeder in seinen Interessen Betroffene mit eingeschriebenem Brief beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 22a Abs. 1 RLG). Die betroffenen Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 22a Abs. 3 RLG). Mit der rechtskräftigen Genehmigung des Projekts ist endgültig über alle Planelemente einschliesslich der Einsprachen entschieden (Art. 23 RLG).