Erneuerung einer Wärmepumpenkonzession, Thun

Autres avis · Thun · 27 août 2025

Publication

Type
Autres avis
Sous-type
Autre avis
Canton
Berne
Commune
Thun
Publié par
Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
Publié
27 août 2025
Numéro de publication
VE-BE90-0000000609

Texte

Title publication
Erneuerung einer Wärmepumpenkonzession

Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

Gesuchsteller: Anita Dähler, Ufem Feld 1A, 3303 Münchringen

Projektverfasser: Anita Dähler, Ufem Feld 1A, 3303 Münchringen

Gesuch:

Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Thun Nr. 95 Lauf-Nr. 2492 zur Nutzung von maximal 40 l/min aus dem Grundwasser zur Raumheizung. Nach der Nutzung wird das Wasser über eine bestehende Sauberwasserleitung in die Aare (Oberflächengewässer) abgeleitet. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endet am 31. Dezember 2025. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 20 Jahre erneuert werden.

Standort: Karl-Koch-Strasse 9, 3600 Thun, Parzelle Nr. 4951

Koordinaten Entnahme: E=2 614 848 / N=1 177 366

Koordinaten Rückgabe: E=2 615 150 / N=1 177 374 (Rückgabebauwerk Aare)

Ausnahmebewilligungen und publikationspflichtige Bewilligungen:

- Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG

- Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF

Einsprachefrist: 28. August bis und mit 29. September 2025

Auflageort:

Bauverwaltung Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.