Denkmalschutz - Schutzvertrag, Stammheim
Protection d'objets · Stammheim · 19 juin 2026
Publication
- Type
- Protection d'objets
- Sous-type
- Mise sous protection et radiation de l'inventaire du patrimoine
- Canton
- Zurich
- Commune
- Stammheim
- Publié par
- Gemeinde Stammheim - Bauamt
- Publié
- 19 juin 2026
- Délai
- 20 juil. 2026
- Numéro de publication
- VE-ZH05-0000002318
Texte
- Titre
- Denkmalschutz - Schutzvertrag
Der Gemeinderat Stammheim hat am 15. Juni 2026 beschlossen:
Verwaltungsrechtlicher Vertrag (Schutzvertrag) Untergasse 3, 8476 Unterstammheim.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Florian und Raphael Butsch, Untergasse 3, 8476 Unterstammheim, und der Gemeinde Stammheim betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft Untergasse 3, Unterstammheim, Kat.-Nr. UH3210, Vers.-Nr. 1152, wird genehmigt.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026 bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gemeinde Stammheim - Bauamt Gemeindehausplatz 2 8476 Unterstammheim
Voies de droit
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Unterstammheim, 19. Juni 2026 GEMEINDERAT STAMMHEIM