Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652)

Plan d'affectation spécial · Gipf-Oberfrick

Document

Numéro
09.231
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Gipf-Oberfrick
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
BVU
Adopté
18 mai 2011
En vigueur depuis
18 mai 2011

Carte

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Fichiers

SNP-4165-2011-E.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Sondernutzungvorschriften (Genehmigungsinhalt)

Kanton Aargau

Gemeinde Gipf-Oberfrick Sondernutzungsplanung

Kanton Aargau

Departement Bau, Verkehr und Umwe:lt

Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652)

Der Gemeinderat Gipf-Oberfrick erlässt für den Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652) in Ergänzung zur allgemeinen Nutzungsplanung (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) nachstehende Sondernutzungsvorschriften.

Abteilung Raumentwicklurut

Situation 1 : 500 I Sondernutzungsvorschriften

Art. 12 Bereich für öffentlichen

Fussweg

§1 Zweck

gernäss § 21 BauG

Der Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652) schafft die Voraussetzungen, damit die im Planungsperimeter liegende Parzelle landsparend erschlossen und durch Neubauten in dichter Bauweise genutzt werden kann. Insbesondere ist eine hohe Wohnqualität sicherzustellen.

• Gute Zugänglichkelt der Gemeinschaftseinrichtungen, gestaltung

1 Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes sind :

• Fortsetzung des Belagstyps inkl. Randabschlüssen sowie der öffentlichen Beleuchtung (gleiche Beleuchtungskörper) für den weiterführenden öffentlichen Fussweg 3 Das Freiraumkonzept ist Bestandteil des Bauprojekts und im Baugesuch, gestützt auf die Beurteilungskriterien, auszuweisen. Die fachliche Beurteilung hat durch eine in Landschaftsarchitektur ausgewiesene Person zu erfolgen.

• Planungsbericht • Richtkonzept Oberebnet (4 . September 2008) • Freiraumkonzept Oberebnet (18. Juni 2010)

Mitwirkung vom

13. August2010 bis 13. September2010

Öffentliche Auflage vom

9. November 2010 bis 9. Dezember 2010

Beschlossen vom Gemeinderat am

21. März 2011

Art. 3 Perimeter

Verhältnis zur Grundordnung

De

•

Genehm1gung durch das Depart Bau, Verkehr und Umwelt Aarau, den /l'i? . ho....; Zot11

rs Treie

05.02.073-1

Status Beschlussfassung I Genehmigung

Auftrag-Nr. 05.02 .073

Format 60/105

Projektleitung Bearbeitung Planerstell ung Änderung 1 Änderung 2 Plotdatum Projekt-Info Plot-Info

Name St. Giess

Datum

SG I MB !

März 2011

MB I

März 2011

MB !

/J

~- '

Nutzung

Kontrolle

'----'

••

28.03.2011

I:\Pianung\Gipf·Oberftick\02\073\CAD\5GP_ Oberebnet_Genehmigung.dwg

FON

5080 L;I,UFENBURG 062 I 869 ao so

FAX

062 / 874 24 05

IM BIFANG 2

KIRC HPlATZ 2

43 10 RHEI NFELDEN

FON FAX

061 / 836 96 80

E-MAIL

INFO @KOPA CH

Baufelder A-E

0 61 / 836 96 81

Energieeffizientes Bauen

1054

1. Die Baufelder A-E dienen dem Wohnen; sie sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Nicht störendes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes Gewerbe ist zugelassen. 2 Die Tiefgarage, Kellerabteile, Technikräume und dergleichen sind innerhalb des Baubereichs für unterirdische Bauten zu erstellen.

Wohnbauten und nicht störendes Gewerbe sind ausschliesslich innerhalb der bezeichneten Baufelder zulässig. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonengernässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände. Für vorspringende Gebäudeteile gilt § 2 ABauV.

mt

Baufelder A-E

mt

Baubereich für unterirdische Bauten

schwarz

Bereich für Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Einfahrtsbremse)

violett

Bereich für Erschliessung der unterirdischen Sammalgarage (Parzellen 645 I 652)

schwarz

Ein- I Ausfahrt Tiefgarage

644

Beheizte Bauten müssen • den Minergie ® - Standard erreichen oder

' ' ...

• nur erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.

645

Art. 14 Gestaltung von Bauten

und Anlagen

1 Bauten und Anlagen sind sorgfältig zu gestalten und aufeinander abzustimmen. 2 Beurteilungskriterien sind im Wesentlichen (Baufelder A-E): • Stellung der Bauten zueinander und zum Spiel- und Begegnungsplatz, zum öffentlichem Fussweg sowie zu angrenzenden, bestehenden Wohnbauten Die kurze Gebäudeseite ist gegen die Parzellen Nrn . 764 (Baufeld D), 1577, 1578, ".1579 undTf,'1580 (Baufelder .A, B, C, E) zu richten I"·.• Vermeidung einer Abschottung Orientierung der Gemeinschaftsnutzung zur Oberebnetstrasse oder zum öffentlichem Fussweg

Art. 7 Die Bauten in den Batlfeldeni A-E haben 3 Vollgeschosse sowie ein

Attikageschoss nach§ 16a ABauV aufzuweisen.

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Art. 8 Umgebungsgestaltung

/

• höchstens 90 % des zulässigen Heizwärmebedarfs gernäss § 7 Abs. 2 lit. b der Verordnung zu den Energiesparvorschriften des Energiegesetzes (Energiesparverordnung, ESpaV) vom 5. November 2008 benötigen und höchstens 72 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nichtemauerbaren Energien decken (§ 10 Abs. 1 ESpaV) oder

ISO 900 I ZERTIFIZIERT

Plotstittabel te: o05_gp_oberebnet.ctb

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• Form, Staffelung, Gliederung, Proportion der Bauvolumen Auflockerung der Bebauungsstruktur sowie Öffnung angrenzenden Quartier Anstreben der unterschiedlichen Körnigkeil der Bauten

1 Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden. Niveauunterschiede sind möglichst als bepflanzte Böschung auszubilden. 2 Für die Begrünung mit Sträuchern und Bäumen sind standortgerechte Arten zu verwenden. Das Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern, welche als Träger oder Verbreiter der Pflanzenkrankheit "Feuerbrand" bekannt sind , ist verboten. 3 Mit dem ersten Baugesuch ist ein Umgebungsplan auf der Grundlage des Freiraumkonzepts Oberebnet einzureichen.

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zum

• Gliederung der Fassaden und Dachflächen • Wirkung der Materialien und Farben • Terrain und Umgebungsgestaltung 3 Die Bauten innerhalb der Baufelder A-E auszubilden .

sind

mit Flachdächern

Art. 9

Art. 15 Verbindung Tiefgarage (Parzelle 645)

hellblau

Bereich für oberirdische Parkierung (Parzelle 652)

Im bezeichneten Bereich sind gestalterische Massnahmen wie Markierungen, Pflasterungen und dergleichen für eine optische Einfahrtsbremse zu schaffen.

hel lgrün

Bereich für Spiel- I Begegnungsplatz

Art. 10 violett

Bereich für öffentlichen Fussweg

violett

Geplanter Fuss- und Radweg

schwarz

Bereich für Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Eintahrtsbremse)

Parkierung

1

violett

Geplanter Fuss- und Radweg mit beschränktem Fahrverkehr für Parzelle 764 (Sperrung motorisierter Individualverkehr)

mt

Strassenlinie (Enteignungsrecht § 132 BauG)

Baubereich für unterirdische Bauten Bereich für Erschliessung der unterirdischen Sammetgarage (Parzelle 645 I 652) Ein- I Ausfahrt Tiefgarage

sc hwarz

Perimeter des Gestaltungsplans

Verbindung Tiefgarage (Parzelle 645) Bereich für oberirdische Parkierung (Parz. 652)

ORIENTIERUNGSINHALT

CJ

4 Die im Situationsplan eingetragenen, öffentlichen Fuss- und Radwege sind zusammen mit der geplanten Erschliessungsstrasse I Wendehammer bzw. der angrenzenden Bauetappen der Wohngebäude zu erstellen. Soweit sie nicht ins Eigentum der Gemeinde übergehen, ist ihre öffentliche Benützung durch Dienstbarkeiten zu sichern.

Art. 13

Art. 6 GEHNEHMIGUNGSINHALT

~----.

Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Nutzungsordnung und der zugehörige Bauzonenplan. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des kantonalen und eidgenössischen Bau- und Planungsrechts.

Art. 5

- - - -- - -- - - - -- -- - -- - - -- -- -- - - - -- - - - - - ---------1' Geschosszahl

(;:]

Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans umfasst die im Plan bezeichnete Perimeterfläche.

en

Der Generalsekre!äy / ' Plan-Nr.

Fuss- und Radwegverbindungen

K

Art. 4 NAMENS DES GEMEINDERATES

Genehmigungsvermerk:

offene Aus-

• Einheitliche, sich wiederholende Übergänge von privaten zu öffentlichen Bereichen

2 Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplanes sind :

8. Juli 2010

N

• Fassung der Raumkante durch präzise gesetzte Grün- und Bauvolumen

• Situationsplan 1:500 I Sondernutzungsvorschriften

Vorprüfungsbericht vom

i

• Grossflächige, grasszügige und qualitätvolle Ausgestaltung für multifunktionale Nutzung

2 autres articles

Art. 2 Bestandteile

1 Die Gestaltung des Bereichs für öffentlichen Fussweg hat aufgrund des Freiraumkonzepts Oberebnet zu erfolgen. 2 Beurteilungskriterien sind im Wesentlichen:

hellgelb

Geplante Erschliessungsstrasse I Wendehammer

dunkelgrau

Geplante Zufahrtsstrasse

grau

Bestehende Strassenfläche

grau

Bestehende Fusswegfläche

hellblau blau

Bestehende Wasserleitung Neue Wasserleitung

violett

Bestehende Mischwasserleitung

Velos I Kinderwagen

1 Die Parkierung für die Parzellen 645 und 652 ist als gemeinsame Tiefgarage vorzusehen. 2 Die erforderlichen Abstellplätze für die Parzelle 652 sind unterirdisch innerhalb des bezeichneten Baubereichs zu erstellen. 3 Die erforderlichen unterirdischen Abstellplätze der Parzellen 645 und 652 werden innerhalb des bezeichneten Bereichs verkehrstechnisch erschlossen. 4 Die zulässige Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage ist im Situationsplan festgelegt (schwarzer Pfeil). 5 Die zulässige Verbindung zur Tiefgarage der Parzelle 645 ist im Situationsplan festgelegt (schwarz schraffierter Pfeil) 6 Oberirdische Abstellplätze sind nur für Besucher und nur innerhalb der bezeichneten Fläche zulässig. Sie sind versickerungsfähig auszugestalten. 7 Bei jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen, usw. vorzusehen.

fnkrafttreten

1076

Der Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652) tritt mit Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt in Kraft. Die Abänderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass.

730

K

1538

Art. 11 · Bereich für Spiel- /

· Begegnungsplatz

1 Mindestens die im Situationsplan grün schraffierte Fläche ist als gemeinschaftlich nutzbare Spielplatz-, Sitz- und Begegnungsfläche zu gestalten. Sie ist als versickerungsfähige Fläche auszubilden.

1539

2 Kleinbauten nach § 18 ABauV, Plätze, Fusswege, Spielgeräte und Sitzbänke und dergleichen sind zulässig. 3 Die Realisierung muss spätestens im Zusammenhang mit der ersten angrenzenden Bauetappe erfolgen.

769

1506 schwarz

Zonengrenze gernäss Zonenplan

sc hwarz

Zonenbezeichnung gernäss Zonenplan

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... ...

...

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