Erschliessungsplan Reinisberg

Plan d'affectation spécial · Endingen · Abrogé le 12 sept. 2013

Document

Numéro
1984-001769
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Endingen
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
10 sept. 1984
En vigueur depuis
10 sept. 1984
Abrogé
12 sept. 2013

Carte

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Fichiers

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Texte

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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan | \

ENDINGEN fe 6 2.0.2

. Das Gene hmig ungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen. =

KANTON AARGAU GEMEINDE

GR. 27.6.1961 ‘ m DI|AU Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) un blau Aufzuhebende Weglinien {rot durchgestrichen) — - [Of Zu genehmigende Baulinien A — ro Zu genehmigende Weg- und Sockellinien — (nn rot Projektierte Baulinien, die noch nıcht genehmigt werden sollen ee Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen nn 2 SAL: Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen Ber nr 2 hellblay Sichtzone. ; E Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es. dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00. m über Fahr-. bahn frei bleiben. Vereinzeite hochstämmige Bäume können. unter der Bedin- Waldaufnahme gung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk Jeagtzoh auf min- 8.6.79 destens 3.00 m aufgeschnitien wird, zugelassen werden. 7 ——- = — + ..grün Austritts- und Ausfahrverbot.. /

Direkte Zugänge zur Sirasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei.den im Usberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Sirecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-

erhalten.

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ee braun Ausfahrverbot.

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge, PlanNr. jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zuge-

Er ; lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weg- 1a : linien braun gekennzeichnet.‘ Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

bis .23.8.80

Oetfentliche Ptanauflage vom - 2. Zur Orientierung

inw i 13,6.80 Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 2 dunkelgrau . bestehende Wege

orange- Sammelstrasse

ee gelb Erschliessungsstrasse ER violett .... Gehweg el Nie Radweg

a Genehmigung durch den Gros: sen kin. et 3 . x =, : Bi 5 ? Le 5 R 5 ellgrau eitenfreiheit und Verkehrsteiler

Aarau, den 7 3577‘ ah he 7 e ; — RRB=Nr. AFE 7 vom AR: ai i : Bere feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und .Beschleunigungsspur, Parkplätze

im Auftrage des Grossen Rei«- wer grün Bepflanzte Flächen

„Der ee i Ä hr - in Vertretung no mn 2 aim Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung

Der Gemeindeammann indeschreiber

5304 Endingen, 10. Jan. 1984

Wald

— 1 man o Aufzuhebende Zonengrenze

Hagstellen

na nn u Neue Zonengrenze

fehlende-Beschlüsse.pdf

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Raumentwicklung Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau [email protected] www.ag.ch/bvu

Genehmigung Das zugehörige genehmigte Dokument ist zurzeit im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen noch nicht hinterlegt.

Auskünfte erteilt die Abteilung Raumentwicklung, Tel. 062 835 32 90