Erschliessungsplan Raistrasse
Plan d'affectation spécial · Herznach-Ueken
Document
- Numéro
- 2004-000911
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Herznach-Ueken
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 23 juin 2004
- En vigueur depuis
- 23 juin 2004
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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| Gemeinde Herznach Kanton Aargau | GENEHMIGUNGSINHALT
Baudepartement Kanton Aargau
Sondernutzungsplanung Abteilung Raumentwicklung
Erschliessungsplan Raistrasse | gemäss $ 17 BauG
Baulinien für Hauptbauten Baulinien für Klein- und Anbauten nach $ 18 ABauV rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
Situation 1 : 500 Bar
dunkelblau
Neue Schmutzwasserleitung (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Neue Sauberwasserleitung (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
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Geplanter Wendeplatz; die genaue Lage wird mit der Bebauung / Parzellierung festgelegt
schraffur Geplante Zufahrtsstrasse; die genaue Lage wird mit der Bebauung / Parzellierung festgelegt
hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
8. März 2004 bis ORIENTIERUNGSINHALT
22. April 2004
17. Dezember 2003
8. März 2004 bis Beschlossen vom Gemeinderat am 22. April 2004
Mitwirkungsauflage vom Mitwirkungsbericht vom Vorprüfungsbericht vom
7. April 2004
hellgelb Geplante Erschliessungstrasse (Stichstrasse) / Strassenverbreiterung
Öffentliche Auflage vom 7. April 2004
grau Bestehende Strassenflächen
hellblau Bestehende Wasserleitungen dunkelblau Neue Wasserleitungen
braun Bestehende Schmutzwasserleitungen
Stefan Friedli braun Neue Schmutzwasserleitungen
Genehmigung durch den Regierungsrat. Aarau,den 2%. Jun 2004
Der Staatsschreiber: / i ü
Genehmigung dunkelblau
dunkelblau
Bestehende Sauberwasserleitungen Neue Sauberwasserleitungen
hellbraun Mögliche Parzellengrenzen
Plan-Nr. Status 6.01.012 - 01 Beschlussfassung / Genehmigung
Auftrag-Nr. 6.01.012 Format 30/84
I_ ______|Name | Datum PARTNER
Projektleitung P. Hofmann - Bearbeitung RST/SG Januar 2004 IMBIFANG2 5080 LAUFENBURG Planerstellung Januar 2004 Eon 062 / 869 80 80
062 / 874 24 05 Änderung 1 KIRCHPLATZ2 4310 RHEINFELDEN E.ML [email protected] Projekt-Info I:\Planung\Herznach\01\012\GAD\SNP_Rai.dwg ISO 9001 ZERTIFIZIERT Plot-Info Basisdaten: Stand Juni 2003
Zonengrenzen gemäss Zonenplan
KOCH
Kontrolle
Ss
EIEUHIHUNNI NEIN
Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
Perimeter des Erschliessungsplanes
Anschluss Sauberwasserleitung gemäss GEP
Si 7 Hausanschlüss$”" l
Alter Raiweg
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates Sitzung:
23. Juni 2004
Art. Nr. 2004-000911
Gemeinde Herznach; Erschliessungsplan "Raistrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
22. April 2004 17. Dezember 2003 8. März – 7. April 2004 22. April 2004 25. Mai 2004 31. Mai 2004
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung von 1992/94 ab. Das Gebiet ist der Wohnzone W2 d mit Sondernutzungsplanpflicht zugewiesen. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die Erschliessung des Gebiets erfolgt über eine neue 4 m breite Stichstrasse von der Raistrasse aus. Mit Strassenlinien wird das Enteignungsrecht gesichert. Für Hauptbauten gilt ein Bauabstand von 4 m, für Klein- und Anbauten ein Abstand von 2 m. Bei der Einfahrt der Stichstrasse in die Raistrasse wird eine Sichtzone ausgeschieden. Die genaue Lage der Feinerschliessung wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Ebenfalls festgelegt ist das Trassee für die neue Schmutzwasser und die neue Sauberwasserleitung. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan
Versand: 1. Juli 2004
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Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das Erschliessungskonzept ist einfach und situationsgerecht. Die Stichstrasse weist eine ausreichende Breite von 4 m auf. Der Baulinienabstand von 4 m entspricht dem Normabstand gemäss § 111 BauG. Die Einführung einer Baulinie für Klein- und Anbauten von 2 m erleichtert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Anordnung von Nebengebäuden und ist sachgerecht. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Raistrasse" der Gemeinde Herznach vom 22. April 2004 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Schulstrasse 9, 5027 Herznach Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: