Erschliessungsplan Raistrasse

Plan d'affectation spécial · Herznach-Ueken

Document

Numéro
2004-000911
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Herznach-Ueken
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
23 juin 2004
En vigueur depuis
23 juin 2004

Carte

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Fichiers

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Texte

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| Gemeinde Herznach Kanton Aargau | GENEHMIGUNGSINHALT

Baudepartement Kanton Aargau

Sondernutzungsplanung Abteilung Raumentwicklung

Erschliessungsplan Raistrasse | gemäss $ 17 BauG

Baulinien für Hauptbauten Baulinien für Klein- und Anbauten nach $ 18 ABauV rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

Situation 1 : 500 Bar

dunkelblau

Neue Schmutzwasserleitung (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Neue Sauberwasserleitung (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

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Geplanter Wendeplatz; die genaue Lage wird mit der Bebauung / Parzellierung festgelegt

schraffur Geplante Zufahrtsstrasse; die genaue Lage wird mit der Bebauung / Parzellierung festgelegt

hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

8. März 2004 bis ORIENTIERUNGSINHALT

22. April 2004

17. Dezember 2003

8. März 2004 bis Beschlossen vom Gemeinderat am 22. April 2004

Mitwirkungsauflage vom Mitwirkungsbericht vom Vorprüfungsbericht vom

7. April 2004

hellgelb Geplante Erschliessungstrasse (Stichstrasse) / Strassenverbreiterung

Öffentliche Auflage vom 7. April 2004

grau Bestehende Strassenflächen

hellblau Bestehende Wasserleitungen dunkelblau Neue Wasserleitungen

braun Bestehende Schmutzwasserleitungen

Stefan Friedli braun Neue Schmutzwasserleitungen

Genehmigung durch den Regierungsrat. Aarau,den 2%. Jun 2004

Der Staatsschreiber: / i ü

Genehmigung dunkelblau

dunkelblau

Bestehende Sauberwasserleitungen Neue Sauberwasserleitungen

hellbraun Mögliche Parzellengrenzen

Plan-Nr. Status 6.01.012 - 01 Beschlussfassung / Genehmigung

Auftrag-Nr. 6.01.012 Format 30/84

I_ ______|Name | Datum PARTNER

Projektleitung P. Hofmann - Bearbeitung RST/SG Januar 2004 IMBIFANG2 5080 LAUFENBURG Planerstellung Januar 2004 Eon 062 / 869 80 80

062 / 874 24 05 Änderung 1 KIRCHPLATZ2 4310 RHEINFELDEN E.ML [email protected] Projekt-Info I:\Planung\Herznach\01\012\GAD\SNP_Rai.dwg ISO 9001 ZERTIFIZIERT Plot-Info Basisdaten: Stand Juni 2003

Zonengrenzen gemäss Zonenplan

KOCH

Kontrolle

Ss

EIEUHIHUNNI NEIN

Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan

Perimeter des Erschliessungsplanes

Anschluss Sauberwasserleitung gemäss GEP

Si 7 Hausanschlüss$”" l

Alter Raiweg

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

23. Juni 2004

Art. Nr. 2004-000911

Gemeinde Herznach; Erschliessungsplan "Raistrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

22. April 2004 17. Dezember 2003 8. März – 7. April 2004 22. April 2004 25. Mai 2004 31. Mai 2004

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung von 1992/94 ab. Das Gebiet ist der Wohnzone W2 d mit Sondernutzungsplanpflicht zugewiesen. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Die Erschliessung des Gebiets erfolgt über eine neue 4 m breite Stichstrasse von der Raistrasse aus. Mit Strassenlinien wird das Enteignungsrecht gesichert. Für Hauptbauten gilt ein Bauabstand von 4 m, für Klein- und Anbauten ein Abstand von 2 m. Bei der Einfahrt der Stichstrasse in die Raistrasse wird eine Sichtzone ausgeschieden. Die genaue Lage der Feinerschliessung wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Ebenfalls festgelegt ist das Trassee für die neue Schmutzwasser und die neue Sauberwasserleitung. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan

Versand: 1. Juli 2004

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Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Das Erschliessungskonzept ist einfach und situationsgerecht. Die Stichstrasse weist eine ausreichende Breite von 4 m auf. Der Baulinienabstand von 4 m entspricht dem Normabstand gemäss § 111 BauG. Die Einführung einer Baulinie für Klein- und Anbauten von 2 m erleichtert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Anordnung von Nebengebäuden und ist sachgerecht. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Raistrasse" der Gemeinde Herznach vom 22. April 2004 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulstrasse 9, 5027 Herznach  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: