Gestaltungsplan Selmatt - Hofstetten
Plan d'affectation spécial · Laufenburg
Document
- Numéro
- 1993-000022
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Laufenburg
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 22 déc. 1992
- En vigueur depuis
- 22 déc. 1992
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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KANTON AARGAU
Kommunaler mit Spezialbauvorschriften
GEMEINDE" SULZ
Überbauungsplan
Selmatt - Hofstetten
Baulinienplan
Übersichtsskizze
2
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Tee 07
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Verfasser
FRANZ KOCH, Ingenieurbüro _/ Marktplatz 559 4335 LAUFENBURG
Öffentliche Planauflage
Beschlossen an der Referendumsabstimmung vom
Der Gemeindeamman
Rheinegger. Albert...
Genehmigungsvermerk
Grösse
60/126 SER
Ersetzt vom
vom 13. Oktober 1990
Anderung
Plan UÜberholt durch Plan 5 Dezember 1980
Nr. vom Nr.
bis 12.November 1990
3.März 1991
Der Gemeindeschreiber
m
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau,den 22. Dezember 1942
RRB-Nr.
22 vom &. Januar 4993 Im Auftrage des Grossen Rates Dar Staatsschreiber:
ia Wartreun:
Legende zum kommunalen Überbauungsplan
1. Genehmigungsinhalt
Es werden folgende farbıg angelegten Elemente genehmigt
2. Orientierungsinhalt GR __Datum GR __Datum
rot rot rot rot blau
blau
rot
schwarz
hellblau
blau blau rot
braun
karmin zinnober orange
gelb dunkelviolett hellviolett
lila dunkelgrau hellgrau
grün
schwarz
Baulinien Zwangsbaulinien Neubau - Baulinien Strassen-/Weglinien
Aufzuhebende Strassen-/Weglinien
Aufzuhebende Baulinien
Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt.
Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A.
Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.
Spezialbauvorschriften siehe nebenan
Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum
Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind
Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten
Hochleistungsstrassen HLS Hauptverkehrsstrassen HVS Sammelstrassen SS Erschliessungsstrassen ES
Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr Gehwege/Fusswege Radwege/Radstreifen
Bestehende Strassen/Wege Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler
Grünstreifen, bepflanzte Flächen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Spezialbauvorschriften
Teilgebiet A Farbe im Ueberbauungsplan
Nutzungsart
Bebauungsart
max. Geschosszahl max. Gebäudehöhe
max. Firsthöhe
max. Gebäudelänge Grenzabstände Empfindlichkeitsstufe
Zulässige Dachformen
Ausnützung
Parkierung
Besucherparkplätze
Umgebungsgestaltung
554
Wohnen, Läden, nicht störende Gewerbe Als nicht störendes Gewerbe gelten Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen offene oder geschlossene Bauweise freistehende Landhäuser, Ein - und Zweifamilienhäuser (Doppelhäuser) Reiheneinfamilienhäuser bis 4 Einheiten 2 (talseitig), Dachstockausbau möglich 7m
11m
32 mn
gemäss BO Sulz
II gemäss LSV 15.12.1986
begrünte Flachdächer oder Satteldäche:
Firstrichtung der Gebäude parallel zun Hang
frei
pro Haus 2 Parkplätze (Zufahrt nur von Hufstetterstrasse)
10 % der Gesamtparkplätze
Bei der Umgebungsgestaltung sollen
Hochstammobstbäume und/oder einheimische
Laubholzarten berücksichtigt werden.
Teilgebiet B Farbe im Ueberbauungsplan
Nutzungsart
Bebauungsart
max. Geschosszahl max. Gebäudehöhe
max. Firsthöhe
max. Gebäudelänge Grenzabstände Empfindlichkeitsstufe
Zulässige Dachformen
Ausnützung
Spielplätze
Parkierung
Besucherparkplätze
Umgebungsgestaltung
Sch
5 558
557
5 Yo stei IK 6% stel 79 7: 778m a 531m [iS]
Wohnen, Läden, nicht störende Gewerbe Als nicht störendes Gewerbe gelten Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen geschlossene Bauweise
nur Reiheneinfamilienhäuser bis zu 6 Einheiten
2 (talseitig) Dachstockausbau möglich 7m
a!
40 m
gemäss BO Sulz
II gemäss LSV 15.12.1986
frei,
jedoch der baulichen Umgebung angepasst Firstrichtung der Gebäude parallel zum Hang
0,8
im Rahmen der Planung sind genügend Spielplätze vorzusehen und zusammen mit dem Bau zu realisieren
zentral, pro Haus 2 Parkplätze
2/3 der Parkplätze sind unterirdisch anzulegen
10 % der Gesamtparkplätze
Bei der Umgebungsgestaltung sollen
Hochstammobstbäume und/oder einheimische Laubholzarten berücksichtigt werden.
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Me/ek
22. Dezember 1992
Sitzung:
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Sulz, Wohlenschwil sowie Abtwil durch die Bau- und Planungskorhmission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 1992 gestützt auf .5 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (6189)
Sulz; kommunaler Ueberbauungsplan "Selmatt-Hofstetten" mit Spezialbauvorschriften
(6204)
Wohlenschwil; Bau- und Nutzungsordnung, Aenderung der Etappierung
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(6209)
Abtwil; kommunaler Ueberbauungsplan "Hinterdorf" mit Spezialbauvorschriften
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei (RS) Präsident:
Abt. Raumplanung Nr.
E 1 5. Jan, 1993 Chef
GK
-
Sekr.
Staatsschreiber: i.V.