Erschliessungsplan Kies - Zilegg

Plan d'affectation spécial · Stetten (AG)

Document

Numéro
2007-001401
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Stetten (AG)
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
17 oct. 2007
En vigueur depuis
17 oct. 2007

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Stetten (AG) avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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GEMEINDE STETTEN KANTON AARGAU

Kanton Aargau Mm Departement NT

Bau, Verkehr und Umwelt

E RSC + LIESS U N GS PL AN Abteilung Raumentwicklung "KIES - ZILEGG"

Gemäss Paragraph 17 BauG

Situation 1 : 500

Weitere Bestandteile: Keine

Samtliche Bau- und Strassenlinien dieimkommunden Überbauungsplan "Kiesstrasse" vom 18.01.1983, im Abschnitt ‚zwischen Aspstrasse und Zileggstrasse festgelegt wurden,

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1:25°000

J Ingenieurbüro Senn

Planung & Tiefbau, 5415 Obersiggentnal

Mitwirkungsbericht vom: Vorprüfungsbericht vom: 24. November 2006 Öffentliche Auflage vom: 09. Januar 2007

Beschlossen vom Gemeinderat am: 7 3 JUL 2007

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 23.oltobes 2007

Der Staatsschreiber:

Areal "Kies"

LEGENDE

P

1. GENEHMIGUNGSINHALT Farbe Bezeichnung )

— rot Baulinie gem. $ 111 Abs. 1 lit a BauG rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, Paragraph 132 BauG) II

hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

zwischen den beiden Anschlusspunkten in der West- und Ostecke des Areals

2. ORIENTIERUNGSINHALT

“o.....0..

/

EN | schwarz Gestaltungsplanpflichtige Areale "Kies" und "Zilegg" gemäss $ 6 BNO IE & gelb / violett Gepl. Strassen und Wege hellgrau / grau Best. Strassen und Wege ee schwarz Projektbestandteile der Einfahrtsbremse "Mellingerstrasse" E ı le AH Fl schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan grün Genereller Standort der Hochstammbäume gemäss Plan 06/27-2 "Verkehrsberuhigende Massnahmen” hellblau Gewässer s.......u schwarz Perimeter

REP PPPOPCOPCHPPPPPEHHCHPHR++E

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

17. Oktober 2007

Art. Nr. 2007-001401

Gemeinde Stetten; Erschliessungsplan "Kies-Zilegg"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

23. Juli 2007 24. November 2006 9. Januar – 7. Februar 2007 23. Juli 2007 31. Juli 2007 20. August 2007

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 28. September 2005. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Gebiet Zilegg liegt am nördlichen Rand des Baugebiets von Stetten. Der Grossteil des Erschliessungsplanperimeters befindet sich in der W3-Zone. Die mehrheitlich unüberbauten Areale Zilegg und Kies sind mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Die Bau- und Strassenlinien eines rechtskräftigen kommunalen Überbauungsplans aus dem Jahr 1983 werden aufgehoben, soweit sie innerhalb des Perimeters des vorliegenden Erschliessungsplans liegen. Der vorliegende Erschliessungsplan regelt die Erschliessung der gestaltungsplanpflichtigen sowie einiger angrenzender Gebiete. Die Anschlussbereiche der unüberbauten Flächen an das bestehende Strassennetz werden mit Pfeilen festgelegt, um für die normgemässe und zweckmässige Detailprojektierung einen angemessenen Anordnungsspielraum zu gewährleisten.

Versand: 23. Oktober 2007

-2-

Die Erschliessung erfolgt auf dem bestehenden Strassennetz. Einzelne Strassenabschnitte werden etwas verbreitert. Entlang der Zileggstrasse und der Kiesstrasse (südöstlicher Teil) werden Strassenlinien für den Bau von Gehwegen festgelegt. Es ist vorgesehen, auf der K 414 eine Einfahrtsbremse zu erstellen (nicht Gegenstand dieser Vorlage). Die dazu nötigen Massnahmen sind mit den zuständigen kantonalen Stellen abgesprochen. Gleichzeitig mit dem vorliegenden Erschliessungsplan wurden im gleichen Gebiet die beiden Gestaltungspläne "Kies" und "Zilegg" erarbeitet. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Der Erschliessungsplan "Kies-Zilegg" zeigt die verkehrsmässige Erschliessung in diesem Gebiet auf und erfüllt die baugesetzlichen Anforderungen. Das Erschliessungskonzept ist sachgerecht. Die geplanten Massnahmen ermöglichen eine zweckmässige Erschliessung des zu überbauenden Areals. Der gemäss Planungsbericht vorgesehene verkehrsberuhigende Ausbau der Zileggstrasse entspricht dem raumplanerischen Anliegen, die Siedlungsqualität zu fördern. Mit einer Umbildung des Anschlusses Aspstrasse/Mellingerstrasse zu einer Dorfeingangspforte ergeben sich sinnvolle Synergien (Einfahrtsbremse auf der Mellingerstrasse, Sicherheit für Linksabbieger, Schutzinsel für Busbenützer). Dieser Umbau bedingt ein Kantonsstrassenprojekt der Abteilung Tiefbau (Verursacherknoten nach § 90 BauG). Die mit diesem Projekt verbundenen Bestandteile (Insel, Gehwegdurchführung über Aspstrasse) sind im Orientierungsinhalt des Plans dargestellt. Die kommunalen Erschliessungsmassnahmen und die vorgesehenen Anpassungen auf der K 414 sind aufeinander abgestimmt. Eine zweckmässige Lösung ist damit gewährleistet. Um 1890 wurde "nördlich beim Dorf" ein jungsteinzeitliches Steinbeil gefunden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Bodeneingriffen im Bereich "Kies-Zilegg" weitere archäologische Funde oder Befunde angetroffen werden. Diesbezüglich sind im Baubewilligungsverfahren die einschlägigen Anforderungen gemäss Denkmalschutzdekret zu beachten (Meldepflicht von Bodeneingriffen).

-3-

4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Kies-Zilegg" der Gemeinde Stetten vom 23. Juli 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulhausstrasse 4, 5608 Stetten

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    

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt)

Staatsschreiber: