Erschliessungsplan Schlüsselacker

Plan d'affectation spécial · Sarmenstorf

Document

Numéro
1979-000678
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Sarmenstorf
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
27 mars 1979
En vigueur depuis
27 mars 1979

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Sarmenstorf avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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| |

Kommunaler Überbauungsplan

SCHLÜSSELACKER

BAULINIENPLAN 1:500

KANTON AARGAU

GEMEINDE SARMENSTORF

SARMENSTORF

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R. WALTER

Datum NIEURBURO : NOV.

nach Villmergen

von Fahrwangen ee y ee i

164-105

j fi N

DHPL. ING. ETN/S!A Ersetzt PlanNr.

hellblau

karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett

la hellgrau feldgrau

grün

igung durch den Grossen Rat 2%. Mörz AI7I3

Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

Sichtzone:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den

im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen: Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen. z

Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Legende:

Hochleistungsstrasse Hauptverkehrsstrasse Sammeistrasse Erschliessungsstrasse Bestehende Wege Gehweg

Radweg

(HLS) (HVS) (SS) (ES)

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen Zonengrenze

=

j ( 1

a ee

BAUGEBIET ÜBER 590m :

ZU NIEDRIGER WASSERDRUCK, VORLÄUFIG NICHT ÜBERBAUBAR! |

I

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

27. März 1979

Si/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 14. März 1979 gestützt auf 40 Absatz 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan und Zonenplanänderung "Burz" Rüfenach; Revision der Bauordnung Sarmenstorf; Ueberbauungsplan "Schlüsselacker" Magden; Ueberbauungsplan "Wuhrenberg" Niederwil; Ueberbauungsplan "Hambel-Tafelacker" Staffelbach; Ueberbauungsplan "Sandgasse" Eiken; Ueberbauungsplan "Laufenburgerstrasse - im Grendel - auf der Höhe"

Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

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Staatsschreiber: