Erschliessungsplan Unterdorf Räbenacker

Plan d'affectation spécial · Tägerig

Document

Numéro
1981-001172
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Tägerig
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
2 juin 1981
En vigueur depuis
2 juin 1981

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Tägerig avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KANTON AARGAU GEMEINDE TÄGERIG

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN UNTERDORF : RÄBENACKER

| GRÖSSE | 35/88

ÜBERHOLT DURCH .PLAN

FASSER F 'DATUM |ENTW. NER + STAUFFER , 30.8.74114.7.78 | ST /Bl ST./st - ERSETZT PLAN

NR

i

| PLAN NR.

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' 3673-3b

5g HR Ah 20.8.4 NR3SM-3 | VOM

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 29,.0kt, 198815 29, Nov, 1980 GENEHMIGT /VON DER .GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 16. Jan. 1981 DER EMEINDEAMMANN

A

GENEHMIGUNGSVERMERKGenehmigung üurch den Grossen Rat Aarau, den #. Ar SAFE RRB-Nr. 772 vom X rar 1IEA im Auftrage des Grossen Rates

Der Staaisschreiber: Vertretung

Ernst Salm

a En ESSENER

GR 25.3.62

GR 7.10.54

blau blau rot

rot

schwarz

hellblau

braun

grün

grün gestricheit

dunkelgrau orange gelb violett

lila hellgrau feldgrau

grün

11, M

Erläuterungen zum kantonalen Ueberbauungsplan

1. Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtfelder und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen.

Baulinien:

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)

Zu genehmigende Baulinien

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtfelder: Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder

Sichtfeid

Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.

Ausfahrtsbeschränkungen:

Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.

Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Austahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

Bestehende Wege

Hauptstrasse

Nebenstrasse

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen

Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften

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2 II. ETAPPE sd UNTERDORF

Il. ETAPPE

BEST. /SARAGEVORPLATZ WIRD YOR- LÄUFIG ALS WENDEPLATZ BENÜTZT

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

2. Juni 1981

Si/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1981 gestützt auf g 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gränichen; Ueberbauungsplan "Unterfeldstrasse-Mattenstrasse" Unterehrendingen; Zonenplanänderungen "Kirchweg" und "Austrasse" Unterkulm; Zonenplanänderung "Unterzaug" Schmiedrued; Zonenplanänderung "Schiltwald" Büttikon; Aenderungen am Zonenplan Büttikon Ennetbaden; Gestaltungsplan "Limmatau" mit Spezialbauvorschriften, Landumlegung, Ueberbauungsplan und Profil-, Schnitt-, Geschoss- und Etappenplan Tägerig; Ueberbauungsplan "Unterdorf-Räbenacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Chalacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Rain" Wettingen; Ueberbauungsplan "Wynere" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Steinhaui" Gontenschwil; Ueberbauungsplan "Bünte" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber:

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