Erschliessungsplan Bäumliacker
Plan d'affectation spécial · Stein (AG)
Document
- Numéro
- 1980-001319
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Stein (AG)
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 1 juil. 1980
- En vigueur depuis
- 1 juil. 1980
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Stein (AG) avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
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KANTON Aannar
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KOMMUNALER UEBERBAUUNGSPLAN BÄUMLIACKER
SITUATION 1:1000
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Naııı GENEHMIGUNGSVERMERK Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den / ul AFFO =. RRB-Nr. 7/3459 Som 3. 2HEAEIO Im Auftrage des Grossen Rates Der Staaisschreiser: —n-Vertretung
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Zeichen
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Farbe
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hellblau
grün
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dunkelgrau
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grün
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
Text
. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend farbig aufgeführten Linien und Flächen
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Aufzuhebende Strassenlinien (rot durchgestrichen)
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Strassenlinie
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Proj. Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone
Sichtzone
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuha!.ten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden,
Austritt- und Ausfahrverbot
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Ausfahrverbot.
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
. Zur Orientierung
bestehenäe Wege
Hauptstrasse
Nebenscrasse [se] hellgelb sekundäre Quartierstrassen Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltesteller., Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
1. Juli 1980
Si/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 25. Juni 1980 gestützt auf § 40 Abs. des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan "Juraweidstrasse" Biberstein; Ueberbauungsplan "Kirchbergstrasse" Stein; Ueberbauungsplan "Bäumliacker" Laufenburg; Ueberbauungsplan "Blauen" Mönthal; Ueberbauungsplan "Im Feld" Münchwilen; Ueberbauungsplan "Dell-Biffig" Sulz; Ueberbauungsplan "Germatt" Aarburg; Zonenplanänderung "Hofmatt" Auenstein; Ueberbauungsplan "Chällermatte-Müliacker" Magden; Ueberbauungsplan "Schildmatt" Untersiggenthal; Zonenplanänderung "Zelgli" und Ueberbauungsplan "Zelgli" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
rrotokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: ?4,444%