Erschliessungsplan Bäumliacker

Plan d'affectation spécial · Stein (AG)

Document

Numéro
1980-001319
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Stein (AG)
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
1 juil. 1980
En vigueur depuis
1 juil. 1980

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Stein (AG) avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KOMMUNALER UEBERBAUUNGSPLAN BÄUMLIACKER

SITUATION 1:1000

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Naııı GENEHMIGUNGSVERMERK Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den / ul AFFO =. RRB-Nr. 7/3459 Som 3. 2HEAEIO Im Auftrage des Grossen Rates Der Staaisschreiser: —n-Vertretung

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Zeichen

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Farbe

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dunkelgrau

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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

Text

. Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend farbig aufgeführten Linien und Flächen

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)

Aufzuhebende Strassenlinien (rot durchgestrichen)

Zu genehmigende Baulinien

Zu genehmigende Strassenlinie

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Proj. Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone

Sichtzone

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuha!.ten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden,

Austritt- und Ausfahrverbot

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Ausfahrverbot.

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

. Zur Orientierung

bestehenäe Wege

Hauptstrasse

Nebenscrasse [se] hellgelb sekundäre Quartierstrassen Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltesteller., Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

bepflanzte Flächen

Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

1. Juli 1980

Si/hu

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 25. Juni 1980 gestützt auf § 40 Abs. des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan "Juraweidstrasse" Biberstein; Ueberbauungsplan "Kirchbergstrasse" Stein; Ueberbauungsplan "Bäumliacker" Laufenburg; Ueberbauungsplan "Blauen" Mönthal; Ueberbauungsplan "Im Feld" Münchwilen; Ueberbauungsplan "Dell-Biffig" Sulz; Ueberbauungsplan "Germatt" Aarburg; Zonenplanänderung "Hofmatt" Auenstein; Ueberbauungsplan "Chällermatte-Müliacker" Magden; Ueberbauungsplan "Schildmatt" Untersiggenthal; Zonenplanänderung "Zelgli" und Ueberbauungsplan "Zelgli" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

rrotokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: ?4,444%

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