Erschliessungsplan Hardfeld

Plan d'affectation spécial · Kölliken

Document

Numéro
2003-000217
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Kölliken
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
18 févr. 2003
En vigueur depuis
18 févr. 2003

Carte

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DI 2816 Meumatt 1 | Legende zum Sondernutzungsplan Gemeinde Kölliken Kanton Aargau 1. Genehmigungsinhalt

rot Lärm, Planungswert überschritten (a 11dB)

Lörmempfindliche Räume sind nur zugelassen, wenn sie über Fenster belüftet werden können, vor welchen die Summe aller Pegeldömpfungen (Abstandsdämpfung, Aspektwinkelreduktionen, Hinderniswirkungen usw.) bezogen auf den Emissionswert

der A1 mindestens 26 dB(A) beträgt. Lärmempfindliche Räume in Betrieben sind zulässig, wenn sie künstlich und Lörmgedämmt belüftet werden können. Im Bereich überschrittener ICW hat die Schalldammung der Aussenbauteile mindestens den

| Anforderungen von Art. 32 und Anhang 1 LSV zu entsprechen. Bei Baugesuchen für Lärmempfindliche Nutzungen ist ein Lörmnachweis erforderlich.

Erschliessungsplan " Hardfeld

gemäss Par. 17 BauG — rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, Par. 132 BauG) Baudepartement Kanton Aargau ta S . t t r 1 , 1 0 0 0 Abteilung Rennen — rot Baulinie ; d=4.00m (gemäss Par. 111 Abs.a BauG) LtuatLon . ———— rot Einfriedungslinie (gemäss Par. 111 Abs.c Bau6) ; d=0.50m blau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A 3.00m kombinierter Rad-und Gehweg grün Bereich für Ver-und Entsorgungswerke (Enteignungsrecht, Par. 132 Bau6) ee -Nutzung als Fahr-und Gehweg / Abstellplatz -Baubeschränkung für Hochbauten n m braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Obersichtapt ° Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen 2 7 ERIIEILER, rot Wendeplatz für Fahrzeugkatergorie C (Lastwagen / grosse Lieferwagen) ; Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. = ———— rot beschränkte Ausfahrt Sondernutzungsvorschriften Industriegebiet "Süd" = -Die gesamhaft zugelassene Nettoladenfläche wird proportional zur anrechenbaren Grundstückfläche auf die im Industriegebiet "Süd" liegenden Parzellen verteilt. Teilkontingente der gesamthaft zugelassenen Nettoladenfläche können mit Zustimmung aller Grundeigentümer im Industriegebiet "Süd" mittels Dienstbarkeitsvertrag verschoben werden. -Die Landumlegung muss gültig sein, bevor die Baubewilligung erteilt werden kann. L ” ” . 2702 . 2. Orientierungsinhalt Vorprüfungsbericht vom: 19/09/2002 . in grün Grünstreifen Öffentliche Auflage und Mitwirkungsverfahren von: 08/10 - 06/11/2002 Beschlossen vom Gemeinderat am: 25/11/2002 | Lila kombinierter Rad-und Gehweg (Breite=3.00m) Der Gemeinde ann: Der Gemeindeschreiber: rot Auffüllung alte Kiesgrube U /YG 0 ud blau rechtskräfti inien mi i ams / ge Baulinien mit Genehmigungsdatum Beschränktes Ausfahrtsrecht grau bestehende Strassen / Wege für Anlieferungsfahrzeuge hellgelb Erschliessungsstrassen ES Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat | PEHNERD. BEEEEEER schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan 2704 Aarau,den ASP. Februar 200% blau Gewässer Der Staat Chreiber: .——e rot Fuss-und Gehwegbeziehung Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt. 2706 Definitionen März 2001 Einkaufszentren sind Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen 2708 Rev.: August 2002 des täglichen und periodischen Bedarfs. . 13 Plan-Nr.: 2084 / 02 Fachmärkte dienen dem Verkauf von Gütern des aperiodischen Bedarfs. 2708 Die Nettoladenfläche umfasst die Verkaufsflächen innerhalb der Gebäude und die Verkaufsflächen im Freien.

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

18. Februar 2003

Art. Nr. 2003-000217

Gemeinde Kölliken; Erschliessungsplan "Hardfeld"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

25. November 2002 19. September 2002 8. Oktober bis 6. November 2002 25. November 2002 29. November 2002 23. Dezember 2002

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 1.2 Koordination mit dem Erschliessungsplan Hardstrasse Der vorliegende Erschliessungsplan regelt die Erschliessung des südlichen Teils der Industriezone Hard. Der notwendige und daher richtigerweise vorgesehene Fuss- und Radweg vom Dorf Kölliken zur Industriezone ist im separaten Erschliessungsplan "Hardstrasse" festgelegt. Der Erlass und die Genehmigung des vorliegenden Erschliessungsplans erfolgt zusammen mit dem Erschliessungsplan "Hardstrasse". Die Verfahren zum Erlass der beiden Pläne erfolgen gleichzeitig. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf den rechtskräftigen Bauzonenplan vom 4. Juni 1993 und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 15. Dezember 1997. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan regelt im südlichen Teil der Industriezone Hardfeld die Erschliessung sowie mit entsprechenden Sondernutzungsvorschriften den Lärmschutz und die Verteilung der nach Bau- und Nutzungsordnung zugelassenen Nettoladenflächen. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.

Versand: 25.02.2003

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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung 4.2.1

Fachmarktnutzung

In der Industriezone Hard sind gestützt auf einen Sondernutzungsplan Einkaufszentren bis insgesamt 3'000 m2 und Fachmärkte bis insgesamt 5'000 m2 Nettoladenfläche zugelassen (§ 10 Abs. 2 BNO). Diese Nutzungen werden mit dem vorliegenden Gestaltungsplan auf die südlich der K 320 liegenden Flächen der Industriezone konzentriert. Dies ist aus raumplanerischer Sicht sachgerecht. 4.2.2

Erschliessung

Die Industriezone Süd wird von der K 322 her mit einer Stichstrasse erschlossen. Die genaue Lage des Wendeplatzes wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Im Süden der Parzelle Nr. 2768 ist für Anlieferungsfahrzeuge eine beschränkte Ausfahrt auf die K 322 zugelassen. Dieses Erschliessungskonzept ist situationsgerecht. Der geplante Rad- und Gehweg entlang der K 320 kann im Baubewilligungsverfahren auf der Parzelle der Kantonsstrasse realisiert werden. Er ist daher nicht Genehmigungsgegenstand des vorliegenden Erschliessungsplans. 4.2.3

Lärmschutz

Die Industriezone ist stark vom Lärm der A1 belastet. Der Erschliessungsplan regelt den erforderlichen Lärmschutz (Planungswert ES IV) entsprechend den Anforderungen der Lärmschutzgesetzgebung. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan Hardfeld der Gemeinde Kölliken vom 25. November 2002 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

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Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, 5742 Kölliken  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Verkehr BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Staatskanzlei Staatsschreiber: