Erschliessungsplan Hubäcker
Plan d'affectation spécial · Widen
Document
- Numéro
- 1970-002996
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Widen
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 25 nov. 1970
- En vigueur depuis
- 25 nov. 1970
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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ERLÄUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUNGSPLAN - &
= Zeile Zeichen : Forbe Text I. GENEHMIGUNGSVERFAHREN Das Gerehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen. Änderungen durch Bauprojekte ‚der Land- und OV.- Strassen im Rahme 1 der Boulinien. bleiben vorbehalten. hi ; . a EEE blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien b. nu ‚blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) en - blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen). d. CC 10: Zu genehmigende Baulinien rn 8 Zu genehmigende Weg- und Sockellinien tt u Projektierte Baulinien die noch nicht genehmigt werden sollen I een Projektierte Weglinien die noch nicht genehmigt werden. sollen Balene ne SCHWATZ " Siehtlinien als Begrenzung der Sichtzone . : Ess hellblau Sichtzone ? Die hellblau angelegten Fiächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen be stehen.Das Sichtfeld der. Fahrer muss -von 0.60m bis 3.00m über der Fahrbahn frei, bleiben..Vereinzelte hochstümmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und: das Astwerk jederzeit auf min. 3.00m aufgeschnitten . wird, zugelassen werden. ka — grün Austritt— und Ausfahrverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Wegonschlüssen zugelassen.Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind - längs der ‚Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die .. bisherige UÜberbauung und, Nutzung auf‘ Zusehen hin aufrechterhalten. a ee braun Ausfahrverbot
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeüge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen.
Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun
gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für,die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
2. ZUR ORIENTIERUNG
2.0. er: a "bestehende Wege b. a] orange Hauptstrasse & eg ee] gelb Nebenstrasse Een hellgelb sek. Quartierstr. ‚d. De] violett Gehweg ‚e. lilo Radweg f. er eg hellgrau‘ Seitenfreiheit und Verkersteiler Q- ; feldgrou Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschlaunigungsspur, Parkplätze y. ‘h. FE: grün bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften
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1 — II1,W
KANTON AARGAU GEMEINDE WIDEN
A ATB/VP
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
HUBÄCKER
ü)
Er
SITUATION 5
BAULINIENPLAN 1:500 Q
Gez. Gepr. | Grösse Reg.Nr. hf/FL BE 136/60 156 | Überholt durch Plan Plan Nr.
vom: Nr. 4 bis: 20.6. 58
Entw.
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Verfasser:
|
“ Ingenieurbüro Toscano-Bernardi:Erey Ersetzt Plan Zürich = vom:
Öffentliche Planauflage vom: 14.5. 8 Genehmigt von der Gemeindeversammlung am -4. 7. 59
Der Gemeindeammann: ‚Der Ge deschreiber:
| Genehmigungsvermerk: a | | |
Vom Grossen Rat genehmigt
Aarau, den 25, Nov 1970
Im Auftrage des Grössen Rates Der Staatsschreiber:
RRB. Nr.: 2996
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
25. November 1970
Gemeinde Endingen; Ueberbauungsplan "Brühl" Gemeinde Oberwil; Ueberbauungsplan "Augenweid" ) Gemeinde Widen; Teilüberbauungsplan "Hubäcker" )
Genehmigung
Ueber die rubr. Vorlagen des Regierungsrates vom 12. Oktober, 12. November. und 23. Oktober 1970 referiert der Präsident der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen und Flussbau, Herr Dr. Eugen Rohr, Brugg. Die Kommission beantragt, die drei Vorlagen zu genehmigen. Hierauf wird diskussionslos beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Brühl" der Gemeinde Endingen, der Ueberbauungsplan "Augenweid" der Gemeinde Oberwil und der Teilüberbauungsplan "Hubäcker" der Gemeinde Widen werden genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident: ' Der Staateschreiber: