Erschliessungsplan Rüteli
Plan d'affectation spécial · Bözberg
Document
- Numéro
- 1979-000226
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Bözberg
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 23 janv. 1979
- En vigueur depuis
- 23 janv. 1979
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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KANTON AARGAU GEMEINDE UNTERBÖZBERG
Kommunaler Überbauungsplan
RÜTELI
BAULINIENPLAN 1:1000
i za ee ee Bi 2 mx: Verfasser: Datum Entw. Gez. eprüft Grösse Reg.Nr. INGENIEURBÜRO JUNI 78 GI B 30-110 R. WALTER s u DIPL. ING. ETH/SIA Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. Plan Nr. 5200 BRUGG 2461/1
Öffentliche Planauflage vom 9. 6. 78 bis 9. 7. 78 Genehmigt von der Gemeindeversammlungam „1. 9. 78 Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber
migung durch den Grossen Rat n (IM. LFPT LLL vom 29.972. 4F 73
Gro-san Rates
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Genehmigungsvermerk:
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blau
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rot
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grün
braun
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Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Zu genehmigende Baulinien.
Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.
Sichtzone:
Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.
Austritts- und Ausfahrverbot:
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Ausfahrverbot:
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Legende: Hochleistungsstrasse (HLS) Hauptverkehrsstrasse (HVS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Bepflanzte Flächen Zonengrenze
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Si/hu
Sitzung: 23. Januar 1979
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 16. Januar 1979 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Rupperswil; Ueberbauungsplan "Lottenweg" (Botschaft Nr. 1958 vom 27. November 1978) - Hägglingenl Ueberbauungsplan "Talacker" (Botschaft Nr. 1964 vom 4. Dezember 1978) - Rottenschwil; Ueberbauungsplan "Ziegelackerfeld/Bündtenäcker" (Botschaft Nr. 1965 vom 4. Dezember 1978) - Unterbözberg; Ueberbauungsplan "Rüteli" (Botschaft Nr. 1972 vom 11. Dezember 1978) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: