Erschliessungsplan Rüteli

Plan d'affectation spécial · Bözberg

Document

Numéro
1979-000226
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Bözberg
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
23 janv. 1979
En vigueur depuis
23 janv. 1979

Carte

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Fichiers

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KANTON AARGAU GEMEINDE UNTERBÖZBERG

Kommunaler Überbauungsplan

RÜTELI

BAULINIENPLAN 1:1000

i za ee ee Bi 2 mx: Verfasser: Datum Entw. Gez. eprüft Grösse Reg.Nr. INGENIEURBÜRO JUNI 78 GI B 30-110 R. WALTER s u DIPL. ING. ETH/SIA Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. Plan Nr. 5200 BRUGG 2461/1

Öffentliche Planauflage vom 9. 6. 78 bis 9. 7. 78 Genehmigt von der Gemeindeversammlungam „1. 9. 78 Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber

migung durch den Grossen Rat n (IM. LFPT LLL vom 29.972. 4F 73

Gro-san Rates

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Genehmigungsvermerk:

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blau

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Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

Sichtzone:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Legende: Hochleistungsstrasse (HLS) Hauptverkehrsstrasse (HVS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen Zonengrenze

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Si/hu

Sitzung: 23. Januar 1979

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 16. Januar 1979 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Rupperswil; Ueberbauungsplan "Lottenweg" (Botschaft Nr. 1958 vom 27. November 1978) - Hägglingenl Ueberbauungsplan "Talacker" (Botschaft Nr. 1964 vom 4. Dezember 1978) - Rottenschwil; Ueberbauungsplan "Ziegelackerfeld/Bündtenäcker" (Botschaft Nr. 1965 vom 4. Dezember 1978) - Unterbözberg; Ueberbauungsplan "Rüteli" (Botschaft Nr. 1972 vom 11. Dezember 1978) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: