Erschliessungsplan Ausserdorf
Plan d'affectation spécial · Seengen
Document
- Numéro
- 2008-000024
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Seengen
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 9 janv. 2008
- En vigueur depuis
- 9 janv. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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= TE . 1 2481 Am - 2654 2920 h N F 2365
Altackerstrasse
GEMEINDE SEENGEN KANTON AARGAU
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den A. Januar 2008
inwohnergemeinde Seengen 2689__, u — | J ö HtZöne 450/50 m 5707 Seengen 2 — 5 3 ELF
Erschliessungsplan | n " Der Stgatsschreiber: ss Ausserdorf | —
gemäss S 17 BauG i Genehmigung
best. PP
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Viehversicherungskassel 5707 Seengen
Mario Eigler 2687 5707 Seengen
Einwohnergemeinde Seengen 5707 Seengen
Situationsplan 1 : 500
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: - Bericht (Orientierungsinhalt)
Feuerwehr Zentrum Hubpünt
öchl-Parkplätze
2518
best, Sonkrı
Landi
1299
Fehlmann Wly NM NT | _oo.-...-- / 5707 Seengen +
1304
Einwohnergemeinde Seengen 2441
5707 Seengen
Landi Seengen 5707 Seengen
m /cht-Parkplätze
Wendeplatz für PW und Lastwagen bis 10m (Müllwagen)
violett Fussweg und Notdurchfahrt
Ben] hellviolett Fuss- und Veloweg
| Z — I | W@2 : Mitwirkungsbericht vom: 29. Oktober 2007 ı\e Vorprüfungsbericht vom: 14. März 2007 n L 1300 ’ Br I ‚Fehlmann Willy Oeffentliche Auflage vom: 17. Apri 2007 bis: 16. Mai 2007 ” ı : 5707 Seengen Beschlossen vom Gemeinderat am: 29. Oktober 2007 I ı ; 1 | Nussberger-Blaitmann rule | I 3287 1316 5707 Seengen er Gemeindeammann: I : I Einwohnergemeinde Seengen , ‚ = Der Gemeindeamma Der Gemeindeschreiber 2 ı 1315 * 5707 Seengen Einwohnergemeinde Seengen u I ; | — Genehmigung: be ı u 3 ı ı Hächler Rene Gl ı 5707 Seengen Index Datum Beschreibung Gez. | Konir. | Gepr. GL | I 16.10.2006 | Neuzeichnung wi rä rä hf | | 2533 A 23.01.2007 | Änderungen aufgrund kant. Vorprüfung wi rä rä hf e I Br mE mn ans B 16.10.2007 | Änderungen aufgrund Einspracheverfahren wi rä a [6 8 | 5707 Seengen Eigler - Seiler Nelly c na ı 5707 Seengen r Lisı Flury Ingenieurunternehmung AG I r je 1 Et Dipl. Ingenieure ETH/SIA | Format: 60/84 EDV-Projekt / Zeichnung: Situation.2d Plot Datum: 30-10-07 ı \ı j ’ Planer, Pat.Ing. Geometer } I Pe al talstı 79 5703 Sı e ‚eengen For 0627 789 7140 Fax 062/ 769 ie Archiv: Projekt: 8 5707 018 Plan Nr. 1 iniex B - I" I 2426 1319 1 Grundmann AG Wüthrich Peter r | 5707 Seengen 5707 Seengen Legende zum Erschliessungsplan r ni | — a -_______ { . Einwohi inde $: - - & inwohnergemeinde Seengen 1. Genehmigungsinhalt . ik Fe g 1 Kı rot Baulinien für Hauptbauten L;? N -—-— —-—__ rot Baulinien für Klein- und Anbauten 11 = 1 ‚Hächler Fritz rot Strassen- und Weglinien (Enteignungsrecht, 132 BauG) 3 q 5707 Seengen, [1 |
Bomusuunig
| BETA —— blau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A i | hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe l D von 80 cm und 3 m gewährleistet sein 1} 1
EG Thut Hans c/o Thut Hanna
5707 Seengen
Erschliessungsrichtung. Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
—— gelb schraffiert Erswchliessungsmöglichkeit Parz. 2721. Die genaue Lage wird im Baubewilligungsre
gelb
verfahren festgelegt.
hellbraun Ein- und Ausfahrtsbeschränkung. Zu- und Weafahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.
3214
Urech Walter
_ m 2 orange Überprüfung Ein- und Ausfahrtssituation an K373 und Hubpüntstrasse: Bei A Nutzungsänderungen unter Aufgabe des Besitzstandes (z.B. Neubauten, A) EG Wacker Hans 5707 Seengen & Abbrüchen udgl.) ist die Erschliessung mit der zuständigen Behörde (betreffend z > = c/o Wacker Walter Frankhauser Holzbau AG ® Kantonsstrasse das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, betreffend Tl Wacker, = 5707 Seengen 5707 Seengen Gemeindestrasse den Gemeinderat) vor Beginn der Projektierung abzuklären. 5707 Se Rgen Rudolf Ulrich 3231 PN > udolf Ulrich Kr grau Für den Anschluss an die K251 sind auch andere Lösungen denkbar. Diese sind Diet Vera Tellenbach 5707 Seengen N ieter u. Vera Tellenba.
vor Beginn der Projektierung mit der zuständigen Behörde (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) abzusprechen.
F
5707 Seengen
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” Urech Walter 5707 Seengen 3134 Frankhauser Holzbau AG
Lindenmann-Häusermann Elisabeth
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2. Orientierungsinhalt
I! I 5707 Seengen | a 5707 Seengen Eggimann-Häusermann Magdalena 360 | F ‚Rudolf Ulrich Ben] hellgrau bestehende Strassen 2572 Sutz | 33 5707 Seengen II TSL Bregger-Häusermann Edith DE E dunkelgrau bestehende Fusswege / Gehwege 172 ERS \ 1aag og en | | 8 s er Walter Grundmann AG F Seengen Bez] hellgelb Erschliessungsstrassen ES / Zufahrtsweg \9707 Seengen \ | | 5A Frankhauser Holzbau AG e B 2 1328 5707 Seengen 00000000 Perimeter des Erschliessungsplanes 3 Be. Rudolf Urich 3232 ngel Fritz ooooo Untersuchungsperimeter c/o Engel Samuel & 07 Seengen ö 5707 Seengen grau best. Ein- und Ausfahrten 1 Frankhauser Holzbau AG Bor Seengen
dunkelviolett Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Rest. Rotes Haus Dietiker Peter
270 Seengen Dietiker-Hauri Elisabeth
best. PP
hellviolett Fusswegverbindungen \ 1326 3288 5707 Seengen \ rosa Kant. Radroute, Mischverkehr en n Nübling Heinz \ rosa Kant. Radroute mit Radstreifen geplant RabEBey Ilonne RE 5707 Seengen \ \ ; mn \ Steinbrunnengasse \ _. \ _\
1333 Ein 5707 Seengen
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
09. Januar 2008
Nr. 2008-000024
Gemeinde Seengen; Erschliessungsplan "Ausserdorf"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
29. Oktober 2007 16. März 2007 17. April bis 16. Mai 2007 29. Oktober 2007 8. November 2007 3. Dezember 2007
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. Das im Plan irrtümlicherweise mit 14. März 2007 angegebene Verfahrensdatum ist unerheblich. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 30. November 1993 (Zonenplan) und 17. Dezember 1996 (Bau- und Nutzungsordnung). 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Das sondernutzungsplanpflichtige Gebiet "Ausserdorf" befindet sich mehrheitlich in der Wohn- und Gewerbezone WG3, teilweise in der OeBA und der Kernzone. Die Grundeigentümer haben in Zusammenarbeit mit der Gemeinde verschiedene Erschliessungsvarianten geprüft. Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan wird das einvernehmlich gefundene Erschliessungskonzept grundeigentümerverbindlich gesichert. Das Erschliessungskonzept basiert auf einer zentralen Stichstrasse mit Wendemöglichkeiten von Nordwesten her. Von Südwesten nach Nordosten werden die bestehenden Wegabschnitte zu einer durchgehenden öffentlichen Fussweg- und Langsamverkehrsverbindung zusammengeschlossen. Die noch unbebauten Parzellen direkt an der Kantonsstrasse werden über einen zentralen Anschluss an die K 251 (Unterdorfstrasse) verkehrsmässig erschlossen.
Versand: 14. Januar 2008
-2-
3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan "Ausserdorf" Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Der Erschliessungsplan berücksichtigt die übergeordneten Vorgaben. Die neue 5 m breite Stichstrasse ab Hubpüntstrasse mit einem für 8 m Lastwagen genügenden Wendeplatz am Ende entspricht den verkehrstechnischen Anforderungen in Sachen § 26 Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV). Die bestehenden Grundstückszufahrten haben Besitzstand. Bei Mehrbelastungen durch Neubauten/Umnutzungen sind Anschlüsse verkehrssicher auszubauen. Der Erschliessungsplan enthält alle nötigen Festlegungen. 4.3
Baulinien
Entlang den neuen oder noch auszubauenden Strassen und Fusswegen werden im Plan ein Baulinienabstand für Hauptbauten von 4 m sowie separate Baulinien für Klein- und Anbauten mit 2 m Abstand festgelegt. Der Abstand für Hauptbauten entspricht dem normalen Strassenabstand nach § 111 BauG. Die Reduktion der Baulinie für Klein- und Anbauten ist nachvollziehbar und – da untergeordnete Erschliessungsstrassen betroffen sind – situationsgerecht. 4.4
Bauliche Einordnung, Ortsbild
Die zentral angelegte Stichstrasse unterstützt eine gute Ortsbildentwicklung, indem sie eine konzentrierte, von der umgebenden alten Ortsanlage losgelöste Bebauung erlaubt. Der Perimeter des Erschliessungsplans umfasst auch die ältere Bebauung entlang der Unterdorf- und der Poststrasse. Die Poststrasse trägt als gut frequentierte Einkaufsstrasse mit ihrem gegliederten und angenehm proportionierten Strassenraum zur Siedlungsqualität bei. Der Erschliessungsplan sieht für diese Räume keine entgegenstehenden Festlegungen vor. Die Ausdehnung des Erschliessungsgebiets sowie die geplante 5 m breite Erschliessungsstrasse auf der Parzelle Nr. 1300, kombiniert mit einer Ein- und Ausfahrtsbeschränkung auf den nördlich nachfolgenden Parzellen, lässt auf eine grössere Überbauung schliessen. Im Interesse einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung hätte es durchaus zweckmässig sein können, mit einem Gestaltungsplan das Ortsbild unterstützende Vorgaben aufzunehmen. Der Gemeinderat hat sich explizit gegen Gestaltungsvorgaben entschieden. Dieser Entscheid liegt im Ermessen der Gemeinde.
-3-
4.5
Hochwassersicherheit
Mit dem Erschliessungsplan wird ein Baugebiet erschlossen, welches gemäss Gefahrenhinweiskarte vom März 2002 bei einem Extremereignis von Hochwasser betroffen sein könnte. Den zuständigen kantonalen Stellen sind keine Hochwasserschäden in diesem Gebiet bekannt. Der Dorfbach ist im Dorfzentrum über weite Strecken auf das erforderliche Schutzziel für das Baugebiet (HQ100) ausgebaut. Der Äussere Dorfbach verläuft zwischen der Sarmenstorfer- und der Brestenbergstrasse eingedolt in einer Geländemulde. Sollte auf diesem Abschnitt das Abflussvermögen der Bacheindolung ungenügend sein, so wird ein Abfliessen des Bachwassers in Richtung Seestrasse erwartet und keine Gefährdung des Erschliessungsplanperimeters. Nach den verfügbaren Informationen und Einschätzungen sind keine speziellen Hochwasserschutzmassnahmen für den Erschliessungsplan Ausserdorf zu treffen. Entsprechende Abklärungen durch die Gemeinde kommen zum selben Schluss. 4.6
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Ausserdorf" der Gemeinde Seengen vom 29. Oktober 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen.
-4-
6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Verteiler Gemeinderat, Unterer Gerbiweg 6, 5707 Seengen Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: