Erschliessungsplan Teuftel

Plan d'affectation spécial · Ammerswil

Document

Numéro
1977-001061
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Ammerswil
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
7 juin 1977
En vigueur depuis
7 juin 1977

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Ammerswil avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KANTON AARGAU GEMEINDE AMMERSWIL

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN TEUFTEL

BAULINIENPLAN M.1:500

mem

VERFASSER: 5

PLAN NR 1

OFFENTLICHE PLANAUFLAGE vom 2.4 197815 _ :

GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 3 2 DER GEMEINDE AMMANN DER GEMEINDESCHREIBE

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| GENEHMIGUNGSVERMERK:

Vom Grossen Rat genshmist

Aarau, den Z Jum AIEE

ber Siastsschreizer: Io Vertretung:

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

Zeile Zeichen Farbe Text

I. Genehmigungsverfahren

Das dGenehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend

farbig aufgeführten Linien und Flächen Be = g g i < — Be er Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien | = ' > bon Di Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) T = ee \ — blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen ) F 7 N 234 d ———— 0} Zu genehmigende Baulinien WEIHER ce —,— [0} Zu genehmigende Weg- und Sockellinien u N Proiektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen og — — ro Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen 5 : \ 19) ee ee a Sichtliniien als Begrenzung der Sichtzone ! =; i 2_.2 2] hellblau Sichtzone Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder

andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 060m bis 3.00m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung , dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit. auf min. 3.00m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.

RK, enge Austritt- und Ausfahrverbot

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussginge als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan estgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet, Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten

Iran braun Ausfahrverbot

Fahrbgre Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplän festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind “ den Weglinien braun gekennzeichnet, Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Üeberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

2. Zur Orientierung

2a dunkelgrau bestehende Wege b orange Hauptstrasse € gelb Nebenstrasse | hellgelb sekundäre Quartierstrassen d violett Gehweg e rer lila Radweg Hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler g ee feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

h grün bepflanzte Flächen

| 1 Zonengrenze und Zonenenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

7. Juni 1977

Sa/ek

Gemeinde Ammerswil; Ueberbauungsplan "Teuftel" / Gestaltungsplan mit Spezialbauvorschriften "Teuftel"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die sachbezügliche regierungsrätliche Vorlage vom 4. April 1977. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau erstattet deren Präsident, Herr Theo Fischer, Hägglingen, Bericht. Diskussionslos wird gemäss Antrag von Regierung und Kommission beschlossen: 1.Der Ueberbauungsplan "Teuftel" wird genehmigt. 2.Der Gestaltungsplan mit den Spezialbauvorschriften "Teuftel" wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber: