Erschliessungsplan Kohlgrube - Winkel

Plan d'affectation spécial · Bottenwil

Document

Numéro
1974-000804
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Bottenwil
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
23 avr. 1974
En vigueur depuis
23 avr. 1974

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bottenwil avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KANTON AARGAU

GEMEINDE BOTTENWIL

Kommunaler Überbauungsplan a

Verfasser

Ing.-Büro H.Basler Zofingen

Genehmigungsvermerk

KOHLGRUBE - WINKEL

BAULINIENPLAN

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Datum Entw. Gerz. Gepr. Grösse Aug. 1973 Bau. Fr 60/126

Ersetzt Plan Überholt durch Plan

Öffentliche Planauflage vom:

Der Gemeindeammannı ..

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Konterenzterm

-1. Okt. 1973 YORPRUEFRNE

1:500

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Der Gemeindeschreiber /

Beschlossen von der Gemeindeversammlung: 14. Dezember 1973

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Erläuterungen zum kommunolen Ueberbauungsplan

1. Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtfelder und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Land- und OV-Strassen sind davon ausgenommen.

Baulinien:

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)

Zu genehmigende Baulinien

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtfelder: Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder

Sichtfeld

Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.

Ausfahrtsbeschränkungen: Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.

Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit sol! erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur.Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert

2. Zur Orientierung

Bestehende Wege Hauptstrasse

Nebenstrasse

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen

Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften

=

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fällt _1.O %

LEGENDE

A Wohnzone am Hang B Wohnzone 2 Geschosse C Wohnzone 3Geschosse

D' Wohn.-und Gewerbezone

E Gewerbezone

Hornisraın

2.Etappe 2.Etappe 2.Etappe l. Etappe 2.Etappe

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

23. April 1974

Gemeinde Bottenwil; Ueberbauungsplan "Kohlgrube-inkel"; Genehmigung:.

Der P,at lehandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 4. M:i.rz 1974; Namens der Ztrassenbaukommission referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Diskuszionslos wird gemäss übereinstiJnenden /..nträFen von Clecieruni7 und Komission beschl

ossen:

Dem Teilüberbauungsplan "Kohlgrube- tnkel" der flemeinde Bottenwil wird die Genehmigung erteilt.

Protokollauszug an den :egierungsrat

Der Präsient:

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Der Jtaatsschreiber: