Erschliessungsplan Oberfeld
Plan d'affectation spécial · Gränichen
Document
- Numéro
- 2008-001606
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Gränichen
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 19 nov. 2008
- En vigueur depuis
- 19 nov. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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Kanton Aargau Gemeinde Gränichen
Kanton Aargau Departement
Erschliessungsplan I een aan Oberfeld gemäss Art. 17 BauG
Situationsplan 1:500
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Die Sohle des Moortalbaches ist entlang der Schürbergstrasse für eine bessere Längsvernetzung aufzuwerten
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x } ;g > r | \ ! | | | Grösse Plan-Nr.: R 3 F DE | | | | | | 120x147 | 5722.379.11 , R | / ST > | Il, Parz. 3060, 3061, 3332 BRSIeIE Tun: Pla BIRPRUEREN! r r ; | Fa | | \ | | | Feinerschliessung mit Überbauungsprojekt. nn ‚ - | ? ] | 1 | th Die Erschliessung hat via Schürbergstrasse
zu erfolgen. Bei einer Stichstrasse ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.
Mitwirkungsbericht vom: 19. November 2007
Vorprüfungsbericht vom: 20. Juli 2007
Öffentliche Auflage vom: 4.9.2007 bis: 3.10.2007
Beschlossen vom Gemeinderat am: - 5. NOV. 2007
Der Gemeindeammann: =. schreiber:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 19, November 2008
Genehmigung:
Der Staatsschreiber; e
Öberdorfstrass® K242. 0
Parz. 557, 558, 648, 1775, 1776, 2882 Feinerschliessung und Landumlegung
mit Überbauungsprojekt.
Zur gewerblichen und industriellen Nutzung hat die Erschliessung via Industriestrasse oder Moortalstrasse zu erfolgen.
Bei einer Stichstrasse ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.
_- Neuanlage Bach
Parz. 536
Feinerschliessung mit Überbauungsprojekt.
Die Erschliessung hat direkt an die Moortalstrasse zu erfolgen. Bei einer Stichstrasse ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.
Parz. 533, 534, 2364, 2379 Feinerschliessung und Landumlegung mit Überbauungsprojekt.
Die Erschliessung hat via Wegparzelle 523 zu erfolgen.
Bei einer Stichstrasse ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.
Legende Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt
rot Baulinien rot Strassenlinien, zugleich Sockellinie ( Enteignungsrecht Art.132 BauG ) violett Ein- und Ausfahrtsbeschränkung
grün Oekologische Pufferzone. Keine versiegelten Flächen zulässig. Nutzbar für Hochwasserschutz und Rückhaltebecken.
orange Spezialvorschriften
\ 2. Orientierungsinhalt [L_______1.:\gelb Erschliessungsstrasse
grau gerastert Bestehende Belagsflächen braun Waldgrenzen gemäss 83 AWaV schwarz Zonengrenze rot Geplante Korrektur der Zonengrenze blau Neuer Kreiselanschluss m—————mmn blau Proj. Parzellengrenze Bach blau Gewässer bestehend blau Aufzuhebende Gewässer blau Gewässer Neuanlage
hellgrün Geschützte Hecken ) .— = — ——.
) r magenta Perimeter : Ei a
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
19. November 2008
Nr. 2008-001606
Gemeinde Gränichen; Erschliessungsplan "Oberfeld"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
19. November 2007 20. Juli 2007 4. September 2007 bis 3. Oktober 2007 5. November 2007 10. Dezember 2007 3. Dezember 2007
Die Genehmigung des Erschliessungsplans setzt die Änderung der Nutzungsplanung voraus. Die entsprechende Vorlage ist am 24. Oktober 2008 zur Genehmigung eingereicht worden. Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung des Erschliessungsplans (eingereicht Ende 2007) sind damit erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung vom 31. August 1998, die der Grosse Rat am 20. Juni 2000 genehmigt hat. Sie setzt jedoch eine geringfügige Änderung des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung voraus, die die Gemeindeversammlung am 13. Juni 2008 beschlossen hat und die zusammen mit dem vorliegenden Erschliessungsplan zur Genehmigung vorliegt. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Im Gebiet Oberfeld bestehen westlich der Oberfeldstrasse (K 242) rund 2.5 ha Gewerbezonen und 9.6 ha Industriezonen. Davon sind 3 ha noch nicht überbaut. Das bestehende Strassennetz und der bestehende Anschluss der Moortalstrasse an die K 242 können das erwartete zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht bewältigen. Das Gebiet soll daher über einen neuen Kreisel an der K 242 und eine neue Erschliessungstrasse (Nr. 1) am südlichen Bauzonenrand erschlossen werden. Zudem sollen verschiedene bestehende Erschliessungsstrassen erweitert werden. Einzelne Parzellen sind aufgrund ihrer Form schlecht überbaubar. Mit Landumlegungen soll die Überbaubarkeit verbessert werden.
Versand: 1. Dezember 2008
-2-
3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans. Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Verfahrenskoordination
Die vorliegende Sondernutzungsplanung und die erforderliche Änderung der Nutzungsplanung werden auf Kantonsebene koordiniert genehmigt. Der Regierungsrat beschliesst den vorliegenden Sondernutzungsplan gemeinsam mit der Änderung der Nutzungsplanung. Die Genehmigungen der beiden Vorlagen werden gleichzeitig publiziert. Die Änderung Nutzungsplanung liegt gleichzeitig zur Genehmigung vor. 4.3
Raumplanerische Beurteilung
Das Gebiet Oberfeld westlich der Kantonsstrasse K 242 soll im Wesentlichen über eine neue Strasse (Nr. 1) erschlossen werden, da der bestehende Anschluss der Moortalstrasse an die K 242 ausgelastet ist und den erwarteten zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen kann. Das Erschliessungskonzept ist nachvollziehbar und sachgerecht. 4.4
Erschliessung
Der Erschliessungsplan legt für die unüberbauten Flächen fest, über welche Strasse sie erschlossen werden. Entlang der K 242 wird eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung festgelegt, mit Ausnahme der bestehenden Wegparzelle 1774 "Strassäcker". Dies ist aus raumplanerischer Sicht sachgerecht. Zur Entlastung des Knotens K 242/Moortalstrasse sind signalisationstechnische Massnahmen vorgesehen (Untersagung von Abbiegebeziehungen, selektive Verbote, etc.). Im Erschliessungsplan sind keine Massnahmen erforderlich. Die Strassenbreiten sind nach der zu erwartenden Verkehrsbelastung differenziert zwischen 5.20 m bis 6.50 m. Die Baulinien sind einheitlich auf 4 m festgelegt, was den Strassenabständen gemäss § 111 Baugesetz entspricht und sachgerecht ist. 4.5
Landumlegung
Für verschiedene Parzellen, die aufgrund ihrer Form nur schwer überbaut werden können, wird die Pflicht zur Landumlegung festgelegt. Damit wird dem raumplanerischen Grundsatz einer Land sparenden Nutzung entsprochen.
-3-
4.6
Bachverlegung, Hochwasserschutz
Im Bereich der Strasse Nr. 1 wird der "Moortalbach" nach Süden verschoben. Entlang der Schürbergstrasse wird gleichzeitig der Hochwasserschutz für die Industriezone gewährleistet. Weitergehende Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser sind nicht erforderlich. 4.7
Lärm
Bauzonen dürfen nur erschlossen werden, wenn die Planungswerte eingehalten sind oder mit Massnahmen eingehalten werden können (Art. 24 Abs. 2 Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.04). Die unüberbauten Industriezonen östlich der K 242 werden von der Gemeinde als erschlossen bezeichnet (Stand Erschliessung). Die Beurteilung ist nachvollziehbar. Die Industriezone ist für stark störende Nutzungen bestimmt und pro Betrieb ist in der Regel nur eine Wohnung zugelassen (§ 9 BNO). Die Zonenvorschriften entsprechen daher bereits jetzt dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzrechts. Weitergehende Vorschriften im Erschliessungsplan sind daher nicht erforderlich. 4.8
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Oberfeld" der Gemeinde Gränichen vom 5. November 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, gleichzeitig mit der entsprechenden Änderung der Nutzungsplanung "Oberfeld" vom 13. Juni 2008. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Verteiler Gemeinderat, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: