Erschliessungsplan Krummelen inkl. Teiländerung 2007

Plan d'affectation spécial · Kirchleerau

Document

Numéro
2008-001426
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Kirchleerau
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
30 nov. 1993
En vigueur depuis
22 oct. 2008

Carte

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Fichiers

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Texte

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Kanton Aargau Kirchleerau

Erschliessungsplan; Teiländerung 2007

"Krummelen" Kanton Aargau

Departsi ment Bau, Verkehr und Umwelt

gemäss 517 Bauß Abteilung Raumentwicklung

Situation 1:500

Mitwirkungsbericht vom : 7. Juli 2008 Vorprüfungsbericht vom : 4. Februar 2008 Öffentliche Auflage vom : 4. März 2008 bis : 2. April 2008

Beschlossen vom Gemeinderat am : 7. Juli 2008

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Frau Gemeindeammann : . ; FRE Die Gemeindeschreiberin :

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GR 30.11.93

Zinggenstrasse

Genehmigung: Genehmigung durch Aarau,den 22.O0ktobo» Za0€

PLAN NR. 4911-01

ET TRAme [pam | re [oezeionner | m [220108 | BAUINGENIEURE CE cu

©5033 BUCHSIMRAU BRESTENEGGSTR.5 TEL062836 9736 FAX 062.836 97 37 AENDERUNGEN_ | 80 | 2u.0708

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05600 LENZBURG SÄGESTRASSE6A TEL 062888 1050 FAX 062 888 10 70 Ü i 4 =

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04665 OFTRINGEN PERRYCENTER TEL 062 787 1030 FAX 062 787 10 °5

FELEIFZFTF 37

Legende

1. Genehmigungsinhalt

rot Baulinien = -- rot Baulinien für Klein- und Anbauten rot Strassen-/ Weglinien (Enteignungsrecht gem. $ 132 BauG) SR„baum, blau Aufzuhebende Baulinien SR,„Daum, — plau Aufzuhebende Strassen-/ Weglinien ren Trassee Kanalisation gemäss GEP (Enteignungsrecht gem. $ 132 BauG)* Anschluss Zoo 0 blau Trassee Sauberwasserleitung gemäss GEP (Enteignungsrecht gem. $ 132 BauG)* TE

RER grün - blau Versickerungsanlage (Enteignungsrecht gem. $ 132 BauG)* blau - violet Sichtlinen als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtunsdistanz B und Kontensichtweite A

hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.

braun Kehrichtsammelplatz

* Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.

2. Orientierungsinhalt

SR baum _ blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum SR Datum _ pjau Genehmigte Strassen-/ Weglinien mit Genehmigungsdatum violett Fahrweg / Fussweg gelb Erschliessungsstrassen ES hellgrau Bestehende Strassen / Wege dunkelgrau Bestehende Gehwege grau Perimeter / Erschliessungsplanbereich schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan schwarz Anschluss Tiefgarage violett Genehmigte Lärmschutzmassnahmen:

Im gerasterten Bereich sind die Planungswerte überschritten. Bei Bauten in diesem Bereich sind keine Fenster mit lärmempfindlichen Räumen strassenseitig anzuordnen.

hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen schwarz Bestehende Kanalisation ——— gelb - braun Bestehende Gasleitung

—-—-— hellblau Bestehende Wasserversorgung

GEMEINDE KIRCHLEERAU KANTON AARGAU

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN F£ \

KRUMMELEN \ an, ) ss

Verfasser : F- HA. E 3 Gez: = n y 1 / März 93 1

Ingenieurbüro für Moch-Tief-und Brückenbau 93 { n = s o a N HARD! + FRITSCHI dipl. Ing. HTL ETH/SIA Run on 24 515,28 N 9% Fi = N a ° he) ®

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5033 Buchs ‚Bresteneggstr. 5, Tel.064 22 89 33

Öffentliche Planauflage vom : s 3 0, März 1993 513.88 -}-

Der Gemeindeammann :

Genehmigungsvermerk : IN

© | Genehmigung durch den Grossen Ray Aarau,den 230, Navernber A443 5 F 312.65

Im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:

Legende zum kommunalen Überbauungsplan

1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt

rot Baulinien eg er eTT rot Zwangsbaulinien Seren ee rot Neubau, - Baulinien \ rot Strassen. /Wegli len a GR Datum blau Aufzuhebende-Strassen-/Weglinien GR_,, Datum blau Aufzühebende Bäuliniep WG 5 Anschluss i hellviolet ui

ee ge schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A. Syke: hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe “

von BO cm und 3 m gewährleistet seın

Die bestehende Zufahrt zur Post (südlich des Postgebäudes ) ist mit dem Bau des Neuanschluss auf der Parzellengrenze Nrn. 226 und 898 zu schliessen.

interne 2. Orientierungsinhalt

GR__Datum blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum

GR __Datum blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum

er rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand eıner anderen Vorlage sind. SemTmTSEeTE braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den ım Pian

bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für dıe bisherige Nutzung erhalten

Er karmin Hochleistungsstrassen HLS ren zinneber Hauptverkehrsstrassen HVS

Brenn orange Sammelstrassen SS

WE) gelb Erschliessungsstrassen ES

EZZZIZZen er gelb interne Erschliessungsstrasse

dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr hellviolett Gehwege/Fusswege

lila Radwege/Radstreifen

Per dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege / Bushaltestellen en] beige Bushaltestellen Dr En grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen N schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan wur mm mn schwarz Zonengrenze wG63/ W 2b / W 2a/ gemäss Zonenplan 3. Spezialbauvorschriften ( Genehmigungsinhalt) Empfindlichkeitsstufenzuordnung: WG3, Empfindlichkeitsstufe II

W2b, Empfindlichkeitsstufe I Lärmschutzmassnahmen : Im gerasterten Bereich sind die Planungswerte überschritten.

Dre Bei Bauten in diesem Bereich sind keine Fenster mit lärm - empfindlichen Räumen strassenseitig anzuordnen

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

22. Oktober 2008

Nr. 2008-001426

Gemeinde Kirchleerau; Erschliessungsplan "Krummelen", Teiländerung 2007; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

7. Juli 2008 4. Februar 2008 4. März 2008 bis 2. April 2008 7. Juli 2008 8. August 2008 25. August 2008

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 19. Dezember 2007. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Der aus dem Jahr 1993 rechtskräftige Erschliessungsplan "Krummelen" enthält die notwendigen Festlegungen für die Erschliessung eines rund 1.4 ha grossen Baugebiets östlich der Kantonsstrasse. In der Zwischenzeit sind verschiedene Elemente der Erschliessung realisiert, die Erschliessungsstrassen sind jedoch teilweise noch nicht ins Eigentum der Einwohnergemeinde Kirchleerau überführt worden. Bei der Poststrasse bleiben daher die Strassenlinien unverändert bestehen. Mit der Teiländerung wird die Rechtsgrundlage für die noch notwendigen Erschliessungsanlagen geschaffen, angepasst auf die heutigen planerischen Vorgaben einer platzsparenden Lösung und des geänderten Entwässerungskonzepts. Im Bereich von ausgebauten Strassen wird auf die Festlegung von Strassen- und Baulinien weitgehend verzichtet. Es gelten neu die Strassenabstände nach § 111 Baugesetz (BauG).

Versand: 28. Oktober 2008

-2-

Die Sichtzone im Bereich der Einfahrt Poststrasse in die Kantonsstrasse K 108 wird unverändert übernommen. Bei den Gemeindestrassen werden die Sichtzonen neu auf den Rechtsvortritt ausgelegt. Im Gebiet "Krummelen" sind verschiedene Kanalisationsleitungen überlastet. Die Gemeinde hat das Entwässerungskonzept gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) überprüft, dazu wurde ein Vorprojekt erarbeitet. Basierend auf diesem Vorprojekt werden im Erschliessungsplan die Trassen für die Kanalisationsleitungen und Sauberwasserleitungen sowie für die Versickerungsanlagen ausgeschieden. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2

Raumplanerische Beurteilung

4.2.1 Allgemeines Die im vorliegenden Erschliessungsplan vorgenommenen Festsetzungen sind vollständig und sachgerecht. Die Anforderungen von § 27 Abs. 2 des Baugesetzes sind erfüllt. 4.2.2 Erschliessung Das Gebiet "Krummelen" ist über die Post- und Zinggenstrasse direkt zur Kantonsstrasse K 108 erschlossen. Die Einmündungen dieser beiden Strassen sind ausgebaut und genügen den gesetzlichen Anforderungen. Der Aufhebung der Wendeanlage stehen keine kantonalen Interessen entgegen. Das Wenden ist entweder auf den privaten Vorplätzen oder für grössere Fahrzeuge (Beispiel: Kehrichtwagen) im Einmündungsbereich Krummelenstrasse/Stichstrasse möglich. 4.2.3 Baulinien Die Baulinien entlang der Zinggenstrasse und der Kantonsstrasse K 108 bis zur Poststrasse werden aufgehoben. Es gelten neu die Strassenabstände nach § 111 BauG. Bei der Stichstrasse werden die Baulinien auf die neue Erschliessung angepasst, neu wird hier eine Baulinie für Klein- und Anbauten im Abstand von 2 m festgelegt.

-3-

4.2.4 Leitungstrassen/Versickerungsanlagen Die Trassen für die Kanalisations- und Sauberwasserleitungen sowie für die Versickerungsanlagen verlaufen aufgrund der Topografie weitgehend auf Privatparzellen. Damit bei Bedarf das Enteignungsrecht gemäss § 132 BauG erteilt werden kann, sind sie im Plan lagemässig eingetragen und in der Legende unter dem Genehmigungsinhalt aufgeführt. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Krummelen", Teiländerung 2007, der Gemeinde Kirchleerau vom 7. Juli 2008 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrats kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

-4-

Verteiler  Gemeinderat, Dorfstrasse 176, 5054 Kirchleerau  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: