Erschliessungsplan Neudorf

Plan d'affectation spécial · Oberkulm

Document

Numéro
1974-002005
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Oberkulm
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
9 oct. 1974
En vigueur depuis
9 oct. 1974

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Oberkulm avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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KANTON AARGAU GEMEINDE OBERKULM

866 5 815

KOMMUNALER

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TEILUEBERBAUUNGSPLAN NEUDORF

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Genehmigt von der Gemeindeversammlung am

Der Gemeindeammonn

Genehimigungsvermerk:

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan Zeile | Zeichen Farbe Text

l.Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend

farbig ausgeführten Linien und Flächen.

la blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien ne Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) € blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen) a N v0: Zu genehmigende Baulinien e —— rt Zu gencehmigende Weg-und Sockellinien f Bam rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden soilen g ———- rot Projektierte Wegiinien , die noch nicht genehmigt werden sollen‘ schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen Br i hell- Sichtzone nr LI blau Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfe: darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfrnedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.650m bis 300m über Fanrbann frei bleiben. Vereinzeite hochstäammige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Ästwerk jederzeit auf mindsstens 3.00m aufgeschnitten wird zugelassen werden. Para grün Austritts-und Ausfahrtsverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht erhalten. ee = braun Ausfahrverbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschräkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht erhalten. 2. Zur Orientierung a dkgrau bestehende Wege b ee orange Hauptstrasse € [er geib Nebenstrasse EC hellgelb sek. Quartierstrasse d | violett Gehweg e en) lila Rudweg f de heilgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler (e) Em feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplätze h Eee grün Bepfianzte Flächen i ee II,M Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeidevorschriften. EM 2 rot Entwurf für neue Landeinteilung

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

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Oktober 1974

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und 1 beschlossen: n "eudorf" der Gemeinde Oberkulr, uird genehmigt.

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