Gestaltungsplan Küngenwinkel
Plan d'affectation spécial · Gebenstorf · Abrogé le 16 mars 2022
Document
- Numéro
- 08.246
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Gebenstorf
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- BVU
- Adopté
- 10 mai 2012
- En vigueur depuis
- 10 mai 2012
- Abrogé
- 16 mars 2022
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
SNP-4029-2012-E.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Gemeinde Gebenstorf
Kanton Aargau _—
Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Gestaltungsplan Küngenwinkel gemäss § 21 BauG
Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile der Genehmigung: - Situationsplan 1:500
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Geprüft
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Hu/Bu
Format
1 5 MRZ. 2011
Vorprüfungsbericht vom:
2 7. MAI 261g
Oeffentliche Auflage vom:
2 8. JU! 2010
Beschl sen vom Gemeinderat am:
3t le 2011
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eammann:
bis:
29, JULI 2010 Kt%N D.1. e-
D r Gemeindeschreiber:
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Genehmigung:
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3577 - 02
5210 VVindisch Fax 056 448 98 80
Mitwirkungsbericht vom:
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Plan Nr..
nderung
Dohlenzelgstr.6 Tel. 056 448 98 60
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Gerber+Partner Ä Bauingenieure und Planer AG
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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondernutzungsvorschriften
Gerber+Partner 5210 VVindisch
Allgemeine Bestimmungen
2
Art. 1 Zweck
2
Art. 2 Bestandteile
2
Art. 3 Perimeter
2
Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung
2
Art. 5 Ausnahmen
2
Bau- und Gestaltungsvorschriften für Perimeter Teil A
2
Art. 6 Baufelder
2
Art. 7 Aufenthaltsbereiche
3
Art. 8 Erschliessung
3
Art. 9 Parkierung
3
Art. 10 Kulturobjekt
3
Art. 11 Gestaltung von Bauten und Anlagen
3
Vorschriften für Perimeter Teil B
3
Art. 12 3
Erschliessung, Qualität Überbauung
Schlussbestimmungen
4
14 autres articles
Art. 13 4
Inkrafttreten / Änderung und Aufhebung
Projekt-Nr. 3577
10.05.10/ Hu/Bu
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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondernutzungsvorschriften
Gerber+Partner 5210 \A/indisch
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt, dass das Gebiet architektonisch gut auf die bauliche und landschaftliche Umgebung abgestimmt überbaut wird. Dabei soll der Boden haushälterisch genutzt werden und eine angemessene Ausgestaltung mit Anlagen für die Erschliessung und Erholung sichergestellt werden.
Art. 2 Bestandteile
1 Verbindliche, zu genehmigende Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Situationsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften 2 Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplans sind: - Landbeanspruchung 1:200 - Planungsbericht
Art. 3 Perimeter
1
Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans umfasst die im Plan bezeichnete Perimeterfläche.
2
Die Perimeterfläche wurde wie im Plan bezeichnet in den Teil A und den Teil B unterteilt.
Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung
1 Soweit mit dem Situationsplan und den zugehörigen Sondernutzungsvorschriften nicht abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gebenstorf, insbesondere die Vorschriften der Dorfzone.
Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgesetzgebung. 2
Art. 5 Ausnahmen
Geringfügige Abweichungen vom Gestaltungsplan können vom Gemeinderat bewilligt werden, sofern die Qualität der künftigen Überbauung gewahrt bleibt.
Bau- und Gestaltungsvorschriften für Perimeter Teil A
Art. 6 Baufelder
Hochbauten sind ausschliesslich innerhalb der bezeichneten Baufelder (1 + 2) zulässig. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonengemässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassen- und Waldabstände. Die bestehenden Bauten dürfen abgebrochen werden.
Projekt-Nr. 3577
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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondern utzungsvorschriften
Art. 7 Gerber+Partner
5210 VVindisch
Aufenthaltsbereiche
Innerhalb der im Situationsplan grün bezeichnete Fläche sind gemeinschaftlich nutzbare Spielund Aufenthaltsbereiche im Umfang von mindestens 15% der anrechenbaren Bruttogeschossflächen zu erstellen. Sie sind nach den neusten Erkenntnissen über kindergerechte Wohnumfelder und den verschiedenen Altersgruppen entsprechend auszustatten.
Art. 8 Erschliessung
Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Dorfstrasse über den Küngenwinkel und den alten Kirchweg.
Art. 9 1
Parkierung
Die erforderlichen Abstellplätze sind unterirdisch zu erstellen.
2 Die Lage der Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage ist im Situationsplan festgelegt. Die Rampe ist sorgfältig in die Umgebung einzupassen und teilweise zu überdecken. 3 Oberirdische Abstellplätze sind nur für Besucher und nur innerhalb des blau markierten Bereiches zulässig.
Art. 10 Kulturobjekt
Das bestehende Kulturobjekt (Brunnen) ist zu erhalten. Eine allfällige Versetzung darf nur in unmittelbarer Nähe erfolgen.
Art. 11 1
Gestaltung von Bauten und Anlagen
Bauten und Anlagen sind sorgfältig zu gestalten und aufeinander abzustimmen.
Die Ostfassade des Hochbaus auf Baufeld 2 muss, damit keine monotone Fassade entsteht, gegliedert werden. Dazu darf für vorspringende und für Wohnzwecke nutzbare Gebäudeteile das Baufeld auf einem Drittel der Fassadenlänge bis 1.50m überschritten werden. 2
Vorschriften für Perimeter Teil B
Art. 12 Erschliessung, Qualität Überbauung
1 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Dorfstrasse über den Hölibachsteg. 2 Die Qualität der Überbauung und die genaue Ausbildung der Erschliessung muss in einem nachfolgenden Gestaltungsplanverfahren sichergestellt werden.
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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondernutzungsvorschriften
Gerber+Partner 5210 VVindisch
Schlussbestimmungen
Art. 13 Inkrafttreten / Änderung und Aufhebung
1 Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2
Die Änderung oder Aufhebung erfordert das gleiche Verfahren wie der Erlass.
3577 — 02 Mai 2010
Gerber + Partner Bauingenieure und Planer AG 5210 VVindisch
Projekt-Nr. 3577
10.05.10/ Hu/Bu
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