Erschliessungsplan Haldemättli
Plan d'affectation spécial · Remetschwil
Document
- Numéro
- 1981-000185
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Remetschwil
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 20 janv. 1981
- En vigueur depuis
- 20 janv. 1981
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Remetschwil avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
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Erläuterungen zum kommunalen Veberbauungsplan
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KANTON AARGAU
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VERFASSER ENTW. GEPRUFT | GROSSE | REG. NR. metron i 30.8.79 HK HK HK 96/30 Veeikaerussuakee > VERSETZT PLAN HR. ÜBERHOLT DURCH PLAN NR.| PLAN NR.
5200 BRUGG - WINDISCH
OFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 17.12.79 _ Bıs 17.1.80__ GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 27. Juni 1980 DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER
dunkelgrau
GENEHMIGUNGSVERMERK ee 1ı range
gelb Aarau, den
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feldgrau
grün Ernst Sal
Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsver fahren bezieht sich auf die nachstehend farbiq aufgeführten Linien und Flächen
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Strassenlinien
' Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone
Sichtzone
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Finfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von N,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
Austritt- und Ausfahrverbot
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Ausfahrverbot
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
. Zur Orientierung
bestehende Wege
Hauptstrasse
Nebenstrasse TREE hellgelb sekundäre Quartierstrassen Gehweg ; .
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften
|
2.ETAPPE
3.1% 68.10m 8%
200m
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
20. Januar 1981
Sa/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 8. Januar 1981 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Würenlos; Ueberbauungsplan "Altwies-Buech" (Botschaft Nr. 2523 vom 1. September 1980) - Leuggern; Zonenplanänderung "Chilchmatte" und Ueberbauungsplan "Chilchmatte" (Botschaft Nr. 2622 vom 9. Dezember 1980) - Mellingen; Gestaltungsplan und Ueberbauungsplan "Grosse Kreuzzeig (Botschaft Nr. 2623 vom 9. Dezember 1980) - Remetschwil; Ueberbauungsplan "Haldemättli" (Botschaft Nr. 2625 vom 9. Dezember 1980) - Untersiggenthal; Aenderung Breitenstein im Ueberbauungsplan "Ennetturgi-Hölzli" (Botschaft Nr. 2626 vom 9. Dezember 1980) - Sisseln; Ueberbauungsplan "Grossmatt" (Botschaft Nr. 2638 vom 15. Dezember 1980) - Wettingen; Aenderung des Zonenplanes im Baugebiet Ost und Aenderung des Art. 25 der Bauordnung (Botschaft Nr. 2647 vom 22. Dezember 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: i.V.