Erschliessungsplan Parzelle 191
Plan d'affectation spécial · Unterkulm
Document
- Numéro
- 2009-000552
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Unterkulm
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 1 avr. 2009
- En vigueur depuis
- 1 avr. 2009
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Unterkulm avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
SNP-4146-2009-E.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
SNP-4146-2009-E.pdf
Lu par reconnaissance de texte dans un fichier numérisé : il peut contenir des erreurs.
GEMEINDE UNTERKULM KANTON AARGAU
Genehmigung durch den Regierungsrat Erschliessungsplan *”*“ “ 4e«t 2099 1. Genehmigungen "P arze ) | e 1 91 " Der St " nn a eaaınien
- —- — — — rot Baulinien für Klein- und Anbauten gem äss Si 1 7 BauG 4 rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $132 BauG) v R violett Fuss- und Fahrradweg, Breite 3m. Die genaue Lage wird im Genehmigung Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $132 BauG) " D . schwarz Bereich Wendemöglichkeit für 8m LKW, genaue Lage wird im Baubewilligungs- Situationsplan 1 : 500 a an orange Bereich für Platz- und Strassenraumgestaltung sowie für Kanton Aargau Fusswegverbindungen; genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: Departement — hellbraun Ein- und Ausfahrtsbeschränkung. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten = Bericht (Orientierungsinhalt) Bau, Verkehr und Umwelf bleiben für die bisherige Nutzung erhalten. Abteilung Raumentwicklung B/A r : . . P —— blau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe
von 80 cm und 3 m gewährleistet sein
hellgrün Grünfläche, Bestimmungen gemäss 814 BNO (Uferschutzstreifen) > gelb Erschliessungsrichtung. Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt 2 rot Neue Brücke Kote UK Brücke = HQ 100 plus einseitig mindestens 50 cm. rg Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt ms & Ei blau Bereich für Ein- / Ausfahrt Tiefgarage & Tiefgarage
2. Orientierungsinhalt
Mitwirkungsbericht vom: 1.September 2008 Vorprüfungsbericht vom: 17. Juli 2006
bestehenden Strassen
Afficher tout le texte
Benz) bestehenden Fusswege / Gehweg
Oeffentliche Auflage vom: 13. November bis: 13. Dezember 2006 Bee ar ne En a Beschlossen vom Gemeinderat am: 1. September 2008 MM _. schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan 80090090098 Perimeter des Erschliessungsplanes Der Gemeindeammann: C see) ndeschreiber: Br violett Fahrrad- und Personenunterführung gemäss späteren sep. Kantonssirassenprojekt z AB 52 dmmmmm> violett Option: Fahrrad- und Personenübergang über die Wyna
10032006 23.10.2006 | Änderungen aufgrund kant. Vorprüfung
Änderungen aufgrund des Einsprachenverfahrens c 01.09.2008 | Änderungen aufgrund des Gemeinderatsbeschluss H 23.01.2009.| Änderungen aufgrund Beschwerdeverfahren Flury Ingenieurunternehmung AG jasauı] gan
Dipl. Ingenieure ETH/SIA | Format: 30/84 EDV-Projekt / Zeichnung: erschliessung.2d Plot Datum: 23-01-09 Planer, Pat.Ing. Geometer
Seetalst 79 5703 $ı 4
Ta 0627 780 7140 Fax 062/769 750 Archiv: Projekt: 8 5726 006 01 Plan Nr. 1 I: D|
| Datum. | Beschreibung
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
01. April 2009
Nr. 2009-000552
Gemeinde Unterkulm; Erschliessungsplan "Parzelle 191"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
Afficher tout le texte
Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
keine Eingaben 17. Juli 2006 13. November 2006 bis 13. Dezember 2006 1. September 2008 11. September 2008 6. Oktober 2008
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergibt sich eine Änderung der Vorlage. Die Sichtzone auf der Parzelle 187 wurde einvernehmlich von 2.50/25 m auf 2.50/20 m reduziert (eingetragen auf den am 23. Januar 2009 nachgeführten Plan). Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf den vom Grossen Rat am 23. Januar 1996 genehmigten rechtskräftigen Bauzonenplan und die vom Regierungsrat am 31. März 1999 genehmigte Bau- und Nutzungsordnung. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan sollen die Voraussetzungen für eine Überbauung der als Bauzone 2. Etappe (Sondernutzungsplanungspflicht) zonierten Parzelle 191 geschaffen werden. Der vorliegende Erschliessungsplan sichert die rückwärtige Erschliessung über die Wyna. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan "Parzelle 191" (letzte Änderung vom 23. Januar 2009)
Versand: 6. April 2009
-2-
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Die Parzelle 191 liegt im Zentrum von Unterkulm, mitten in der Kernzone K. Das Areal ist heute noch unerschlossen. Aufgrund der baulichen und verkehrsmässigen Situation bedingt das Bauareal eine rückwärtige Erschliessung mittels einer Brücke über die Wyna. Die vorgesehene Erschliessung ist Land sparend und sachgerecht. 4.3
Lärm
Laut Lärmbeurteilung im Planungsbericht sind die Planungswerte in der zweiten Bautiefe eingehalten. Die erste Bautiefe entlang der Kantonsstrasse verfügte bisher über Direkterschliessungen auf die Kantonsstrasse. Der Umstand, dass diese aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgehoben und durch eine rückwärtige Erschliessung ersetzt werden, hat auf den lärmschutzrechtlichen "Status" der strassennahen Parzellen keinen Einfluss. Der vorliegende Erschliessungsplan wird den einschlägigen Anforderungen des Lärmschutzrechts gerecht. 4.4
Wynabrücke; Hochwasserschutz
Der Planungsperimeter wird von der Wyna und dem Pfaffentalbächlein durchflossen. Die verkehrsmässige Erschliessung des Planungsschilds erfolgt von der Wynastrasse her mit einer neuen Brücke über die Wyna. Laut dem Bericht zum Erschliessungsplan ist die genaue Ausgestaltung und definitive Ausführung der Brücke (insbesondere betreffend Hochwasserschutz) Gegenstand eines späteren Baugesuchs. Für das Baugebiet ist für eine Hochwassersicherheit für ein HQ100 eine Freibordhöhe der Brücke von 50 cm erforderlich. Ein Schnittplan der vorgesehenen Brücke belegt, dass diese notwendige Freibordhöhe realisierbar ist. Entgegen der im abschliessenden Vorprüfungsbericht verlangten Festlegung einer (generellen) Freibordhöhe von 50 cm UK Brücke wurde im Plan nur eine einseitige Freibordhöhe von 50 cm festgelegt. Damit hat die Gemeinde die nötigen Massnahmen für die Hochwassersicherheit mit der vorliegenden Planung nicht vollständig verbindlich geregelt. Im Rahmen der Planung wurde jedoch nachgewiesen, dass eine Brücke hochwassersicher realisiert werden kann. Auch erfordert der Brückenbau eine kantonale Bewilligung. Somit ist es vertretbar, dass der konkrete Nachweis der Hochwassersicherheit des Bückenbauwerks im Baubewilligungsverfahren erbracht wird. Zur Sicherstellung der Hochwassersicherheit im Planungsperimeter gestützt auf das kantonale Hochwasserschutz- und Reaktivierungsprojekt Wyna sowie auf die konkreten Bauprojekte die notwendigen Objektschutzmassnahmen stufengerecht im Baubewilligungsverfahren zu prüfen und umzusetzen.
-3-
4.5
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Parzelle 191" der Gemeinde Unterkulm vom 1. September 2008 mit Änderung vom 23. Januar 2009 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt einen Tag nach der Publikation des Entscheids im kantonalen Amtsblatt. Sie steht still vom Samstag vor Palmsonntag bis Ostermontag, vom 1. Juli bis 15. August und vom 20. Dezember bis 10. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerde beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Verteiler Gemeinderat, Juchstrasse 2, 5726 Unterkulm
-4-
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Landschaft und Gewässer BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber: