Erschliessungsplan Steinäcker - Ruessäcker
Plan d'affectation spécial · Rupperswil
Document
- Numéro
- 2007-000386
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Rupperswil
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 28 mars 2007
- En vigueur depuis
- 28 mars 2007
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
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Gemeinde Rupperswil Kanton Aargau
Kanton Aargau Departement
N | Bau, Verkehr und Umwelt
‚Abteilung Raumentwicklung
Erschliessungsplan mit Sondernutzungsvorschriften Steinäcker - Ruessäcker
Genehmigungsexemplar Situationsplan 1:500
Öffentliche Auflage vom 23.11.2006 bis 22.12.2006
Beschlossen vom Gemeinderat am: AG. OA: 27007 4 Der Gemeindeschreiber:
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Der Gemeindeammann:
R. Hediger
Genehmig: : ’ Aarau,den 22, Ndıe 2003
Genehmigt vom Regierungsrat am:
Der Staatsschreiber: ‘
Projektnummer: 4206P106
Plannummer: 001
Format: 100x68
EDV-Pfad: K:\akt_cad\206ruppe\P106\autocad\plaene_dwg\EP_Sit_aktuell.dwg
Ingenieure » Planer + Geometer
Art serstellüng: "Anderung Es
gezeichnet: bm 12.01.2007 Brugg Tine. mania 5 Internet: http://www.porta-partner.
leprüft: wü 12.01.2007 i
Melgegeben, Wü 12.01.2007 Email mfo@ponie:nacivanch
N TEE, een % 056 460 97 97
Beschreibung der letzten Änderung: - ® 056 460 97 00
Legende 1. Genehmigungsinhalt
Baulinien gemäss $ 111.1.a BauG
8
orange Baulinie für Klein- und Anbauten gemäss $ 18.1 ABauV blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Weg- und Strassenlinien (Enteignungsrecht gemäss $ 132 BauG) SNV $1 Einfriedigungen und Stützmauern bis zu einer Höhe von 0.80 m dürfen auf die Weg- und Strassenlinien gestellt werden.
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
blau Leitungslinien (Enteignungsrecht gemäss $ 132 BauG)
I0 DENN
Bereich für Abfallsammelstelle (Enteignungsrecht gemäss $ 132 BauG)
S
SNV 82 Innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Bereiche S (Bereich für Abfallsammelstelle) ist eine gemeinsame Sammelstelle für die durch die 4.3 m breiten Stichstrassen erschlossenen Parzellen und Teilparzellen zum Zeitpunkt einer Baute in der zweiten Bautiefe ab der 5.0 m breiten Erschliessungsstrasse zu errichten.
Öffentlicher Platz (Grünbereich)
BEE]
2. Orientierungsinhalt
— Bs
dunkelgelb Perimeter des Erschliessungsplanes
rot Bauzonengrenze
orange Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen
NER blau Vom Grossen Rat genehmigte Baulinien grau bestehende Strassen / Wege BE gelb Erschliessungsstrasse neu EXZXN grün bestehender Fussweg im Landwirtschaftsgebiet violett neuer Fussweg
I-— za orange / rot Parzellierungsvorschlag
blau bestehende / neue Wasserleitungen
kann en braun bestehende / neue Schmutzwasserleitungen
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8 wenn . Tr EEEEEEEB
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
28. März 2007
Art. Nr. 2007-000386
Gemeinde Rupperswil; Erschliessungsplan "Steinäcker-Ruessäcker"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
16. Januar 2007 2. November 2006 23. November bis 22. Dezember 2006 16. Januar 2007 30. Januar 2007 9. Februar 2007
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 1. Dezember 2000, die der Regierungsrat am 26. März 2002 genehmigt hat. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Das Areal "Steinäcker-Ruessäcker" liegt in der Wohnzone E (5.3 ha), den Mischzonen WGMF (0.9 ha) und WGE (0.3 ha), sowie der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA, 0.1 ha). Es ist zu drei Vierteln unüberbaut und mit Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Aufgrund der grossen unüberbauten Bauzonen will die Gemeinde die Erschliessung etappenweise erstellen. Ein Grünbereich im Zentrum des Gebiets dient als öffentlicher Platz. Zudem werden Bereiche für Abfallsammelstellen festgelegt (§ 2 Sondernutzungsvorschriften, SNV). Von Süden nach Norden verläuft eine grosse Abwasserleitung, die erhalten werden soll. Parallel zur Erschliessungsplanung läuft eine Landumlegung. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.
Versand: 12. April 2007
-2-
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und Nutzungsvorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
4.2.1 Allgemeine Beurteilung Das Erschliessungskonzept berücksichtigt die bestehenden Strassen und Überbauungen und ist aus raumplanerischer Sicht sachgerecht. Besonders positiv hervorzuheben ist der öffentliche Platz im Zentrum der neuen Überbauung. Er wertet die künftige Überbauung in verschiedener Hinsicht auf. Gleichzeitig mit der Erschliessung wird eine Landumlegung durchgeführt, was eine Land sparende Nutzung des Bodens ermöglicht. 4.2.2 Erschliessung Die Erschliessung ermöglicht eine etappenweise Realisierung der Erschliessung und ist sachgerecht. Im Interesse einer verbesserten Aussenraumqualität werden die Sockellinien den Strassenlinien gleichgesetzt (§ 1 SNV) und damit unnötig breite Strassenräume vermieden. 4.2.3 Aufzuhebende Baulinien Im Erschliessungsplan werden die rechtskräftigen Baulinien aufgehoben. Entlang der Käterlistrasse gilt damit der Abstand nach § 111 BauG von 4 m. Dies ist sachgerecht. 4.2.4 Kanalisationsleitung Auf Parzelle Nr. 949 besteht eine Kanalisationsleitung (Durchmesser 90 cm), die mit Leitungslinien (§ 17 Abs. 2 BauG) geschützt wird. 4.2.5 Lärm Nicht erschlossene Bauzonen dürfen nur erschlossen werden, wenn die Planungswerte eingehalten sind oder durch Massnahmen eingehalten werden können (Art. 30 Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986, SR 814.41). Die Schallemissionen der 50 m Pistolenanlage in der Zone OeBA werden durch die Gebäude der Gärtnerei und Topfpflanzenkulturen so abgeschirmt, dass im Areal Steinäcker-Ruessäcker die Planungswerte nicht überschritten werden. Die Anforderungen an den Lärmschutz sind erfüllt. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
-3-
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Steinäcker-Ruessäcker" der Gemeinde Rupperswil vom 16. Januar 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Poststrasse, 5102 Rupperswil Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)
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Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber: i.V.