Planungszone Areal Schützen
Zone réservée · Laufenburg · Abrogé le 29 févr. 2024
Document
- Numéro
- 2019-101
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Laufenburg
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GDE
- Adopté
- 25 févr. 2019
- En vigueur depuis
- 1 mars 2019
- Abrogé
- 29 févr. 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Laufenburg avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
PLZ-4170-2019-E.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
PLZ-4170-2019-E.pdf
Stadt Laufenburg Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Protokoll Nr. 4, Sitzung vom 25. Februar 2019
101
3.3.3.2
I.
Sachverhalt
FINANZEN, STEUERN, RESSOURCEN / Infrastruktur, Ressourcen / Immobilienbewirtschaftung / Erwerb und Veräusserung Hotel Schützen, Planungszone Areal Schützen, Parzelle 2283, Publikation Publikation
Am 10. Juni 2016 hat die Gemeindeversammlung Laufenburg dem Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung für alle Ortsteile zugestimmt. Am 05. Juni 2018 wurde die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision, beim Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, zur Vorprüfung eingereicht. Derzeit bearbeitet die Planungskommission unter der Leitung von Stadtrat André Maier die Stellungnahmen zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren und des kant. Baudepartementes. Parallel dazu beschäftigt sich der Stadtrat mit den Prognosen und dem Planungsauftrag der Schulpflege, der Querung K130 für Langsamverkehr sowie der Vorbereitung der Umsetzung des Halbstundentaktes Basel-Laufenburg. a)
Die Primarschule Laufenburg kommt aufgrund der sechs-drei Stufenumstellung und den wachsenden Schülerzahlen an ihre Kapazitätsgrenzen. Im Schuljahr 2016/2017 mussten zwei Abteilungen in das benachbarte „ASS-Gebäude“ (ehemals KV-Schulhaus) ausquartiert werden. Eine weitere Abteilung musste im Schuljahr 2017/2018 im „ASS-Gebäude“ untergebracht werden. Seit dem Schuljahr 2018/2019 sind auch die Tagesstrukturen (familienergänzende Kinderbetreuung) im gleichen Gebäude untergebracht. Wachsende Schülerzahlen und die steigende Nachfrage nach den familienergänzenden Betreuungsdienstleistungen haben zur Folge, dass der vorhandene Pausenplatz und die Hartflächen die Grössenvorgaben gemäss den BKS-Empfehlungen nicht mehr erfüllen. Die Schulpflege hat schon mehrmals beim Stadtrat den Bedarf angemeldet, den Pausenplatz im Zuge der Sanierung der Hauptstrasse K130 auf dem Burgmattparkplatz Süd zu erweitern – so wie es früher bereits einmal der Fall war. Aufgrund der angezeigten Aufhebung des Parkfeldes mit 52 Parkplätzen muss als Kompensation für Besucher und Dauerparkierer eine Ersatzlösung geschaffen werden.
Afficher tout le texte
b)
Querung K130 Unter/Überführung für Schüler, Kindergärtner & Verbindung Radwegroute CHDE: Die bestehende Passerelle wurde am 23. September 2016 durch einen Lastwagen starkbeschädigt und musste abgebrochen werden. Notdürftig wurde sie durch ein Provisorium ersetzt. Wie die neue Lösung aussehen kann, ist noch offen, könnte aber mit einer Gesamtplanung des Schützen- und Schulhausareals Synergien mit sich bringen.
c)
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat im Mai 2018 entschieden, dass die Motion von Grossrat Roland Agustoni gestützt wird. Die Regierung wurde darin beauftragt, den Halbstundentakt auf der S-Bahn-Linie von Stein-Säckingen nach Laufenburg in Auftrag zu geben.
Laufenplatz 145, Postfach 5080 Laufenburg
Telefon 062 869 11 00 Telefax 062 869 11 08
[email protected] www.laufenburg.ch
Stadt Laufenburg Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Die Standortattraktivität und das damit zusammenhängende Wirtschaftswachstum werden mit dem Entscheid für die gesamte Region Fricktal verbessert. Das Pendeln ab Laufenburg wird attraktiver, weshalb zahlreiche Personen der ganzen Region anstelle des Autos auf die Bahn umsteigen werden. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Parkierungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Bezugnehmend auf diese Situationen musste der Stadtrat zur Kenntnis nehmen, dass ein neuer Bedarf für Schulanlagen, Parkraum, Querung der Kantonsstrasse, etc. besteht. Die Realisierung dieser Anforderungen erfordert zusätzlichen Raum für öffentliche Bauten. Das ehemalige Schützenhaus (heute Gasthaus zum Schützen) mit Baujahr um 1670, Zweckentfremdung und Erweiterungen um 1889, ist im Bauinventar (INV-LAU905) des Kantons Aargau aufgeführt. Das Gebäude liegt ausserhalb der Stadtmauern der historischen Altstadt an der Winterthurerstrasse. Seit Januar 2018 ist das Gebäude aufgrund eines Brandes unbewohnbar. Der Stadtrat erkannte, dass das Areal Schützen für die erforderliche öffentliche Nutzung sehr geeignet wäre. Infolgedessen haben sich die Eigentümer der Liegenschaft Schützen wie auch der Stadtrat Laufenburg zur künftigen Nutzung des Areals Schützen, Parzelle 2283, Gedanken gemacht. Gemeinsam wurde dann eine Verkehrswertschätzung in Auftrag gegeben. Sie liegt seit dem 31.08.2018 den Parteien vor. Ein Verkauf der Liegenschaft zum Marktwert an die Einwohnergemeinde Laufenburg ist bis anhin leider gescheitert. Die angrenzende Parzelle 2282, welche nicht überbaut ist, befindet sich bereits seit vielen Jahren im Besitz der Einwohnergemeinde Laufenburg. Zusammen mit der Schützenparzelle ergibt sich ein gut arrondiertes Grundstück. II.
Erwägungen
Das Planungsverfahren wird weiterbearbeitet, wobei die Parzellen 2283 (Eigentümerin Nahro AG) und 2282 (Eigentümerin Einwohnergemeinde Laufenburg) voraussichtlich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen werden soll. Leider konnte die Gemeinde Laufenburg das Areal Schützen, wie bereits erwähnt, bisher nicht erwerben. Es besteht nun die Gefahr, dass bauliche Massnahmen oder ein Verkauf an Dritte die vorgesehene Planungsänderung behindern oder sogar verunmöglichen werden. Der Stadtrat muss zudem befürchten, dass Planungsmassnahmen der heutigen Eigentümer einen zukünftigen Erwerb auch stark beeinträchtigen und erschweren könnten. Das laufende Zonenplanungsverfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb muss der Stadtrat die öffentlichen Interessen wahren. Er erlässt deshalb über die Parzelle 2283 eine Planungszone gem. § 29 Abs. 1 BauG. Die Planungszone hat zur Folge, dass bis zur Rechtskraft der Nutzungsplanungsrevision, längstens jedoch 5 Jahre, Bau- und Umnutzungsgesuche nur bewilligt werden können, wenn feststeht, dass sie die Verwirklichung der geplanten Vorschriften nicht erschweren.
Laufenplatz 145, Postfach 5080 Laufenburg
Telefon 062 869 11 00 Telefax 062 869 11 08
[email protected] www.laufenburg.ch
Stadt Laufenburg Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Gegen die Festlegung von Planungszonen kann innert der Auflagefrist von 30 Tagen beim Stadtrat Einsprache erhoben werden. Einsprachen haben keine aufschiebende Wirkung. III. Beschluss 1.
Über die Parzelle 2283 wird eine Planungszone gemäss § 29 BauG erlassen.
2.
Die Planungszone wird im kantonalen Amtsblatt und in der Neuen Fricktaler Zeitung je vom 01.03.2019 resp. 28.02.2019 mit Rechtsmittelbelehrung publiziert. Während der Auflagedauer gemäss kantonalem Amtsblatt (vom 01.03.2019 bis 01.04.2019) werden der vorliegende Beschluss und der aktuelle Entwurf der Planungszone Areal Schützen mit Plan M1:1000 in der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt.
Protokollauszug an Planar AG, Gutstrasse 73, 8055 Zürich Stadtamman Herbert Weiss Stadtrat André Maier Vizeamman Meinrad Schraner Akten Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeindekanzlei Publikation im Amtsblatt
Gemeinde Laufenburg Öffentliche Auflage einer Planungszone zur Sicherung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25.02.2019 eine Planungszone gemäss § 29 des Baugesetzes zur Sicherung der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung für die Parzelle Nr. 2283 erlassen. Die Planungszone hat zur Folge, dass bis zur Rechtskraft der Gesamtrevision, längstens jedoch 5 Jahre ab öffentlicher Auflage der Planungszone, Bauund Umnutzungsgesuche für die betroffenen Parzellen nur bewilligt werden können, wenn feststeht, dass sie die Verwirklichung der laufenden Gesamtrevision nicht erschweren. Der begründete Beschluss des Gemeinderates 25.02.2019 und die aktuellen Entwürfe der Plangungszone Areal Schützen liegen vom 01.03.2019 bis 01.04.2019 auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können dort während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gegen die Festsetzung der Planungszone kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg, schriftlich Einsprache erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Laufenburg, 25.02.2019 Gemeinderat GEMEINDERAT LAUFENBURG Herbert Weiss Gemeindeammann
Marco Waser Gemeindeschreiber
Versand: 28. Februar 2019 Laufenplatz 145, Postfach 5080 Laufenburg
Telefon 062 869 11 00 Telefax 062 869 11 08
[email protected] www.laufenburg.ch
Situationsplan
Einwohnergemeinde Laufenburg Situation
1 : 500 Einwohnergemeinde Laufenburg Laufenplatz 145 Postfach 102 5080 Laufenburg Tel. 062 869 11 00 mail: Datum: 07.02.2019
Hinweis! Vervielfältigungen dürfen nur für den eigenen Bedarf erstellt und nicht an Dritte abgegeben werden. In der Darstellung können Veränderungen berücksichtigt sein, die noch nicht in das Grundbuch übernommen sind. Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen Bestand abweichen.