Eichenwaldreservat Hardwald
Réserves forestières · Eiken · Abrogé le 30 nov. 2056
Document
- Numéro
- AV452
- Type
- Réserves forestières
- Commune
- Eiken
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Abteilung Wald
- Approuvé par
- AW
- Adopté
- 17 janv. 2007
- En vigueur depuis
- 1 déc. 2006
- Abrogé
- 30 nov. 2056
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
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Texte
4G-2 Eichenwaldreservat Hardwald Vereinbarung über den Reservatsteil der Ortsbürgergemeinde Eiken zwischen der
Ortsbürgergemeinde Eiken, vertreten durch den Gemeinderat, und dem
Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird über nachfolgend beschriebene Waldflächen, gestützt auf • Art. 20 Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991, • §§ 5 und 25 Waldgesetz des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997, • § 2 Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 3. November 1998 und • im Sinne des kantonalen Naturschutzprogramms Wald Folgendes vereinbart: 1. Waldfläche (vergleiche Planbeilage M 1:5'000, datiert vom 23. November 2006) Das Eichenwaldreservat Hardwald umfasst Wald der Ortsbürgergemeinden Eiken, Sisseln und Kaisten, des Staatswaldes Kaisten sowie der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG. Die Gesamtfläche des Reservats beträgt 380 ha und umfasst 369 ha Eichenwaldreservat sowie 11 ha rechtskräftige Altholzinseln. Diese Vereinbarung bezieht sich auf den Reservatsteil der Ortsbürgergemeinde Eiken. Gemeinde
Parz. Nr.
Lokalname
Eiken
diverse Hardwald
Koordinaten
Afficher tout le texte
Schutz*) status
Naturschutzkategorie
Fläche
642 4 / 266 3
tw. NkBW, Eichenwaldtw. Nupla reservat
86.6 ha
Total
86.6 ha
) Legende: — NkBW: Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (gemäss kantonalem Richtplan) — Nupla: Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde Eiken Das Eichenwaldreservat der Ortsbürgergemeinde Eiken wird ergänzt durch die bestehende Altholzinsel Hard im Ausmass von 2.4 ha. 2. Ziel Eichenreiche Wälder bieten vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum. Davon profitiert u.a. der Mittelspecht als Kennart eichenreicher Wälder. Der vorhandene Eichenreichtum der ausgedehnten Waldungen im Gebiet Hardwald in den Gemeinden Eiken, Kaisten und Sisseln soll deshalb erhalten bleiben und weiter gefördert werden. Der Flächen- und Vorratsanteil der Eiche soll im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald innerhalb ei-
2ner Eichenumtriebszeit von 150 Jahren auf 30 % ansteigen (Vorratsanteil heute ca. 10 %; im Reservatsteil der OBG Eiken ca. 25 %). Mit einem weitgehenden Verzicht auf die Nutzung der vorhandenen, grossen Eichen, der konsequenten Förderung der Eichen bei Durchforstungseingriffen sowie der Neubegründung und Pflege eichenreicher Jungwaldbestände soll innert 50 Jahren im gesamten Reservat ein eichenreicher Laubmischwald aufgebaut werden. Der Zielvorrat an stehendem und liegendem Totholz mit BHD > 40 cm von mindestens 10 m3 pro Hektare soll innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Langfristig wird im Hardwald eine nachhaltige Eichenwirtschaft angestrebt. Die Förderung der Eiche berücksichtigt daher neben den ökologischen Zielen auch wirtschaftliche Aspekte (Wertholzerzeugung). Eichenholz hat sich über Jahrhunderte hinweg als sehr wertvoll und wertbeständig erwiesen. 3. Pflichten der Waldeigentümerin 3.1. Nutzungsverzicht Zur Sicherung eines eichenreichen, mittelspechttauglichen Mischwaldes soll die Stammzahl der Eichen mit BHD >40 cm im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald bis Ende der Vertragsdauer von 50 Jahren insgesamt nicht unter zwei Drittel des Anfangsbestands von ca. 2640 Eichen sinken, während der Holzvorrat der Eichen mit BHD >40 cm im gleichen Zeitraum um rund 40 % zunehmen soll. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Nutzung von starken Eichen im Reservatsteil der Ortsbürgergemeinde Eiken für die nächsten 50 Jahre um 65 % zu reduzieren. Die Ortsbürgergemeinde Eiken verpflichtet sich, für die Dauer von 50 Jahren auf die Nutzung von 950 der gemäss Modellrechnung nutzbaren 1450 Eichen mit BHD > 40 cm zu verzichten. Pro Jahr dürfen durchschnittlich 10 Eichen mit BHD >40 cm und einem Holzvolumen von total 55 m3 genutzt werden. Eichen, die auf natürliche Art und Weise absterben und im Wald belassen werden, gelten nicht als genutzt. Die Waldeigentümerin sorgt in ihrem Reservatsteil durch Nutzungsverzicht und andere Massnahmen für den geforderten Totholzvorrat. 3.2. Eichenförderung Die Ortsbürgergemeinde Eiken richtet ihre Waldbewirtschaftung im Reservatsperimeter für die Dauer von 50 Jahren speziell auf die Förderung der Eiche aus. Bei Jungwaldpflegeeingriffen und bei Durchforstungen werden die vorhandenen Eichen bevorzugt und konsequent gefördert. Bis zum Ende der Vertragsdauer von 50 Jahren sollen im gesamten Perimeter des Eichenwaldreservats Hardwald im Ausmass von 369 ha (exklusive Altholzinseln) total 75 ha eichenreiche Jungwaldbestände neu begründet werden, wovon ca. 15 ha durch die Ortsbürgergemeinde Eiken erbracht werden. Begründung und Pflege der Eichenjungwaldbestände werden in einem separaten Pflegevertrag geregelt. 3.3 Beschränkung des Nadelholzanteils und des Exotenanbaus Im Eichenwaldreservat Hardwald sollen künftig eichenreiche Laubmischwälder vorherrschen. Der Anbau von Nadelhölzern und standortsfremden Baumarten (Exoten) ist auf ein mit den Reservatszielen verträgliches Mass zu beschränken. Die Ortsbürgergemeinde Eiken verpflichtet sich für die Dauer von 50 Jahren maximal 20 % der gesamten Verjüngungsfläche auf Nadelholz zu verjüngen und den Verjüngungsanteil der zulässigen Exoten (Douglasie, Lärche und Rotei-
-3 che) auf maximal 10 % der Verjüngungsfläche zu begrenzen. Das Ertragsvermögen der bestehenden Nadelholzbestände darf ausgenutzt werden. 3.4 Kontrolle Die Ortsbürgergemeinde Eiken erstattet über die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Massnahmen im Fünf-Jahres-Turnus, erstmals per Ende 2011, Bericht an die Abteilung Wald. Waldeigentümerin und Kanton überprüfen nach 15, 30 und 50 Jahren gemeinsam die ausgeführten Massnahmen, die Entwicklung und den Zustand des Eichenwaldreservats. Sie beurteilen darin die Zielerreichung und schlagen gegebenenfalls notwendige Korrekturen vor. Grundlage der Erfolgskontrolle bildet jeweils eine Vollkluppierung der Eichen sowie eine Erhebung der wichtigsten Brutvogelvorkommen. 4. Leistungen des Kantons Der Kanton bezahlt der Ortsbürgergemeinde Eiken für den langfristigen Verzicht auf die Nutzung von rund 950 Eichen mit BHD >40 cm in ihren Waldungen im Perimeter des Eichenwaldreservats Hardwald einen Beitrag. Dieser beträgt pauschal für die ganze Vertragsdauer
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Vereinbarung unter Vorbehalt der Bewilligung der Zahlungskredite durch den Grossen Rat. Ein zusätzlicher Pflegevertrag über jeweils maximal 15 Jahre regelt die Begründung und Pflege der neu anzulegenden Eichenjungwaldbestände sowie die Beitragsleistungen des Kantons. Der Kanton trägt die Kosten von Vollkluppierung und Brutvogelerhebung gemäss Ziffer 3.4. 5. Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung wurde durch die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2006 genehmigt. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2006 in Kraft und gilt bis zum 30. November 2056 (50 Jahre). 6. Weitere Bestimmungen 6.1 Die Waldeigentümerin ist damit einverstanden, dass anlässlich der nächsten Revision der kommunalen Nutzungsplanung das Eichenwaldreservat in den Kulturlandplan übernommen und die Nutzungsordnung an die vorliegenden vertraglichen Bestimmungen angepasst wird. 6.2 Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. Sollten sich im Interesse des Schutzziels Einschränkungen und Verbote gegenüber Dritten als notwendig erweisen, so werden diese im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlassen.
4 6.3 Der geleistete Beitrag gemäss Ziffer 4 ist in der Forstrechnung zu verbuchen. 6.4 Die Rückforderung des geleisteten Beitrags im Falle einer Missachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt vorbehalten. 6.5 Der beiliegende Plan M 1:5'000, datiert vom 23. November 2006, ist verbindlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt Leiter Abteilung Wald:
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Beilagen: Beilage 1: Rechtsgrundlagen Beilage 2: Plan M 1:5'000 vom 23. November 2006 Beilage 3: Übersichtsplan M 1:15'000 Beilage 4: Ergebnisse Eicheninventur 2004 Hardwald/Ba-Ischlag/Tägerhau Beilage 5: Berichte "Projekt Eichenwald-Reservat Hardwald" vom 22. Februar 2005 und vom 13. April 2006
Ein unterschriebenes Exemplar dieser Vereinbarung geht an: - Ortsbürgergemeinde Eiken - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald Kopie: - Einwohnergemeinde Eiken - Forstverwaltung Eiken - Kreisforstamt 1
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5 Beilage 1
Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991 Art. 20 Bewirtschaftungsgrundsätze Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden.
Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vorn 1. Juli 1997 §5 Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben auf den naturschützerisch besonders wertvollen Flächen Besondere über den naturnahen Waldbau hinaus je nach Zielsetzung geeignete Pflegemassnahmen zu Gunsten des ArtenNaturschut massna hmen und Biotopschutzes durchzuführen oder zur Gewährleistung natürlicher Abläufe ganz auf die Holznutzung zu verzichten. 2 Als besonders wertvoll gelten der Waldrand sowie diejenigen Flächen und seltenen Waldgesellschaften, die im Waldentwicklungsplan gemäss § 15 entsprechend bezeichnet sind. 3 Für vertraglich gesicherte Nutzungsverzichte und besondere Pflegemassnahmen im Dienst des Naturschutzes leistet der Kanton finanzielle Beiträge. 4 Feuchtgebiete im Wald dürfen nicht entwässert werden. Ausgenommen sind Entwässerungen, die zum Schutz baulicher Anlagen erforderlich sind und zusammen mit diesen bewilligt werden. § 25 Der Kanton entrichtet an vertraglich festgelegte besondere Leistungen der Waldeigentümerinnen und Waldei- Leistungen des Kantons genttimer Beiträge, namentlich an a) naturschutzbedingte Nutzungsverzichte oder Pflegemassnahmen; b) Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden gemäss § 19 Abs. 2; c) Leistungen der Forstreviere gemäss § 28 Abs. 1. 2 Er kann für Massnahmen und fiir die Erfüllung von Aufgaben, die der Walderhaltung und der Sicherung nachhaltiger Waldleistungen dienen, projektbezogene oder pauschale Beiträge entrichten, namentlich für die Jungwaldpflege. 3 Er kann im Weiteren Beiträge entrichten für Massnahmen, die vom Bund selbständig oder in Abhängigkeit von kantonalen Beiträgen unterstützt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 24 erfüllt sind. 4 Der Grosse Rat legt die Grundsätze für die Gewährung und Bemessung der Beiträge in einem Dekret fest.
Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaD) vom 3. November 1998 §2 I Die Beiträge von Bund und Kanton an vertraglich vereinbarte Naturschutzmassnahmen betragen zusammen Beiträge an Naturschutza) 100 % der Kosten massnahmen — für die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von nationaler und kantonaler Bedeutung; — für die Aufwertung von Waldrändern; — für Waldreservate mit Nutzungsverzicht; b) 50 % der Kosten für die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von lokaler Bedeutung. 2 Der Regierungsrat kann für die Anrechnung der Kosten Pauschalansätze festlegen. 3 Das Finanzdepartement schliesst die entsprechenden Vereinbarungen ab. Es berücksichtigt dabei fachliche Kriterien und kantonale Konzepte. Vereinbarungen über langfristigen Nutzungsverzicht werden in der Regel auf 50 Jahre, diejenigen über Pflegemassnahmen auf 1 bis 15 Jahre abgeschlossen.
Beilage 2
Eichenwaldreservat Hardwald Reservatsteil OBG Eiken
Legende Eichenwaldreservat, 86.6 ha Altholzinsel Hard, 2.4 ha übriger Wald Gemeindegrenze
Ort und Datum:
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Der Kreisförster:
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Beilage 3
Eichenwaldreservat Hardwald Übersichtsplan
Legende
OBG Sisseln P-1
OBG Eiken OBG Kaisten Ciba SC Kaisten AG Staatswald Altholzinseln im Reservatsperimeter Gemeindegrenze
Massstab:
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115000
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald 23.11.2006 cf
Beilage 4
Ergebnisse der Eicheninventur 2003-04 Hardwald / Balschlag / Tägerhau Gemeinden Eiken, Sisseln und Kaisten Eigentümer: OBG Eiken in '9/0 des Jungwaldes bzw. in % der totalen Baum holzes Waldfläche
Fläche ha
Totale Waldfäche Fläche Jungwald Flächen Baumholz Fläche eichenreicher Jungwald (>30%) Fläche eichenreiches Baumholz (> 5 Stk./ha) Anzahl kluppierte Eichen in BH-Beständen
1648
89.0
---
100.0
25.1
100.0
28.2
63.9
100.0
71.8
3.2
12.7
3.6
50.9
79.7
57.2
Stammzahl
Eichen in Baumholzbeständen OBG Eiken 600 400 200 Ncb
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BHD-Klassen Qualitätsverteilung
Vitalitätsverteilung
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2% B1
B1 53%
R2
R2
03
85%
Legendenerklärung: 1. A- und BQualität, faule Äste ausgeschlossen, kleine, einzelne verwachsene Äste z.B. Klebäste erlaubt, Krümmung < 2 cm/m', Drehwuchs < 8 cm/m', ohne Frostrisse. 2. C- und D-Qualität
Legendenerklärung: / = gut (herrschende Stellung, breite, kräftige Krone), 2 = gering (eingeklemmte, kleine Krone, beherrschte Stellung), 3 = tot (Baum abgestorben)