Erschliessungsplan Plattenstrasse Nord

Plan d'affectation spécial · Beinwil am See

Document

Numéro
20.412
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Beinwil am See
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
BVU
Adopté
11 nov. 2022
En vigueur depuis
11 nov. 2022

Carte

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Fichiers

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Texte

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GENEHMIGUNGSINHALT: STRASSENRAUMGESTALTUNG KREUZUNG SEESTRASSE - PLATTENSTRASSE M 1:250

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Gemeinde Beinwil am See

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Kanton Aargau

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o ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" SITUATIONSPLAN

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gemäss & 21 BauG Mst. 1:500

Hinterhöfli

328

Mitwirkungsbericht -/-

Vorprüfungsbericht vom 04. März 2021 Öffentliche Auflage vom 29. März 2021 bis 27. April 2021

Beschlossen vom Gemeinderat am 12. September 2022

Peter Lenzin

GENEHMIGUNGSINHALT: STRASSENRAUMGESTALTUNG PLATTENSTRASSE N \\ Genehmigungsvermerk:

Schnitt A M. 1:100

Abteilung Raumentwicklung BVU

MARTI PARTNER ARCHITEKTEN UND PLANER AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel. 044 422 51 51 Bahnhofstrasse 50 5600 Lenzburg Tel. 062 891 68 88 AN Verantwortlicher Partner: Susanne Hagedorn Mitarbeit: Lidia Räber www.martipartner.ch e-mail: [email protected] Plan Nr. Format Gez. Datum Rev. 1361/1 Al AM /SH/MB 22. März 2021 12. September 2022

GENEHMIGUNGSINHALT

Perimeter Erschliessungsplan Plattenstrasse Nord

Strassenlinie gem. $ 6 BauV (Enteignungsrecht gem. $ 132 BauG)

Strassenraum Neugestaltung (siehe Schnitte und Detail)

Fussgängerbereich in Mischfläche

Pflasterrinne/ überfahrbar

Fussgängerbereich abgesetzt (Trottoir)

Pflasterlinie

GENEHMIGUNGSINHALT: STRASSENRAUMGESTALTUNG PLATTENSTRASSE Einengung und Querung Plattenstrasse Nr. 41 und 42

re Baulinie für Hochbauten

dd Einfahrtsbereich gemeinsame TG (max. 2 Einfahrten auf gesamter Länge zulässig)

Rückbau bestehender Strukturen

Erhalt Bestand Gebäude Nr. 294, Parzelle Nr. 518 bis Eigentümerwechsel erfolgt

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GENEHMIGUNGSINHALT: STRASSENRAUMGESTALTUNG PLATTENSTRASSE

SchnittB M. 1:100

ORIENTIERUNGSINHALT

I 1 Perimeter Erschliessungsplan Plattenstrasse Mitte

Ba mm zum mm mil

Sichtzone gemäss $ 42 BauV (Motorfahrzeuge) Rechtsvortritt innerorts Tempo 30: Beobachtungsdistanz B / Knotensichtweite A (B/A=2.5m/20m) Sichtfreier Raum zwischen 60 cm und 3 m muss gewährleistet sein

leichte Anhebung Kreuzungsbereich (Materialisierung offen)

Poller zur Querungssicherung

Gebäudebestand / Gebäude projektiert

kommunales Schutzobjekt

Fussweg, neu gemäss Richtprojekt

Fussweg, bestehend

Grosskroniger Baum, Bestand

Aussenräume private Parzellen

> > Hauseingänge / Zufahrten und Garageneinfahrten

Genehmigung

aas ★

KANTON AARGAU

DEPARTEMENT

CBR0/ss2g

BAU, VERKEHR UND UMWELT

Datum Genehmigung: 11.11.2022

Versand:

f Zj. NoV. 2022

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Geschäfts-Nr. BVUARE.20.412

Gemeinde Beinwil am See; Erschliessungsplan "Plattenstrasse Nord"; Genehmigung; Publi­ kation; Auftrag an Abteilung Raumentwicklung

Sachverhalt

1. Planungsrechtliches Verfahren

1.1 Verfahrensdaten Abschliessender Vorprüfungsbericht Mitwirkung Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

4. März 2021 7. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 29. März 2021 bis 27. April 2021 12. September 2022 30. September 2022 31. Oktober 2022

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt.

1.2 Genehmigungsbehörde Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist gemäss § 27 Abs. 1 Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig.

1.3 Rechtsschutz Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden.

2. Planungsrechtliche Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf den am 12. Mai 2021 genehmigten Nutzungspian Siedlung ab.

3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Für den mittleren Abschnitt der Plattenstrasse ist gemäss Nutzungsplan Siedlung die Erschlies­ sungsplanpflicht (EP-Pflicht) festgelegt. Der rechtskräftige Erschliessungsplan '.'Plattenstrasse Mitte" umfasst die unüberbaute Parzelle 1614 und den dazugehörigen Abschnitt der Plattenstrasse. Der EP wurde am 8. Juni 2020 genehmigt.

J:\03_Geschäfte\3_Genehmigungen\02_ARE\OSR\20221110_bdv_20.412.docx

Der vorliegende beplante Abschnitt Nord schliesst an den Erschliessungsplan "Plattenstrasse Mitte" an. Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, den Bereich der Plattenstrasse ganzheitlich zu betrachten und eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehenden Strassenquerschnitt zu etablie­ ren; einschliesslich der daran anschliessenden Knoten.

Es sollen insbesondere folgenden Zielsetzungen umgesetzt werden: • Gewährleistung der Sicherheit für Fussgänger durch durchgehende Trottoirverbindungen (auf der Seestrasse) und durch eine optische Abgrenzung eines Fussgängerbereichs (auf der Platten­ strasse)

• Sicherstellung einer nahezu durchgehenden Fahrbahnbreite von mindestens 4,5 m • Sicherung der bestehenden Gebäude im Unterabstand zur Strasse • Entschärfung der unübersichtlichen Verkehrssituation am Knoten "Seestrasse-Plattenstrasse" durch deutliche Verkehrslenkung 3.2 Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt der vom Gemeinderat Beinwil am See am 12. September 2022 beschlossenen Vorlage: • Erschliessungsplan "Plattenstrasse Nord" Die verbindlichen Teile der Vorlage sind im Planungsbericht der Gemeinde vom 12. September 2022 erläutert und begründet (Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung, RPV).

3.3 Vorprüfungsergebnis

Die Vorprüfung ist mit Bericht vom 3. März 2021 mit zwei (formalen) Vorbehalten abgeschlossen worden. Der Planungsbericht wurde unterdessen hinsichtlich Lärm ergänzt. Auch wurden die zeich­ nerischen Präzisierungen vorgenommen. Die Vorbehalte sind damit ausgeräumt.

Erwägungen

4. Gesamtbeurteilung 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und den regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichti­ gung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). Dazu gehören insbesondere die Anforderungen nach § 17 BauG.

4.2 Kantonaler Richtplan

Die Gemeinde Beinwil am See ist gemäss Raumkonzept Aargau (Richtplankapitel R 1) den Ländli­ chen Entwicklungsachsen zugeordnet Ländliche Entwickiungsachsen sind Siedlungen in den Talachsen, die den ländlich geprägten Raum über die Agglomerationen mit den Zentren verbinden. Die Vorlage stimmt mit den behördenverbindlichen Vorgaben und Handlungsanweisungen des kan­ tonalen Richtplans überein.

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4.3 Regionale Abstimmung

Der Erschliessungsplan zeitigt keine regionalen Auswirkungen. Eine regionale Abstimmung ist nicht erforderlich. 4.4 Raumplanerische Beurteilung

Mit Erschliessungsplänen werden Lage und Ausdehnung von rationellen Erschliessungsanlagen festgelegt und das dafür erforderliche Land gesichert. Zur Förderung der Siedlungsqualität können sie Anordnungen zur Aufwertung des Strassenraums enthalten. » 4.4.1 Erschliessung und Strassengestaltung

Erschliessung Die Plattenstrasse verläuft in zweiter Bautiefe parallel zur Kantonsstrasse. Sie tangiert keine Belange der Kantonsstrasse. Die Erschliessung ist sachgerecht.

Strassengestaltung, Strassen- und Baulinien Diese Aspekte werden im Planungsbericht nachvollziehbar erläutert und sind sachgerecht. Die vor­ geschlagenen Gestaltungselemente sind zweckmässig und erzielen die gewünschte Wirkung.

Historischer Verkehrsweg Die Platten strasse (IVS^ AG 32.1.9) hat als Teil der älteren,Linienführung der linksufrigen See­ talstrasse eine besondere Bedeutung für das Ortsbild. Der historische Kontext wurde angemessen berücksichtigt (Planungsbericht Kapitel 3.2).

4.4.2 Weitere materielle Hinweise Lärm

Die lärmrechtlichen Ausführungen im Planungsbericht sind sachgerecht.

5. Ergebnis Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.

Beschluss

1. Der Erschliessungsplan "Plattenstrasse Nord", beschlossen vom Gemeinderat Beinwil am See am 12. September 2022, wird genehmigt. 2. Die Abteilung Raumentwicklung wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

Stephan Attiger Regierungsrq^t

’ Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

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Verteiler • Gemeinderat, Gemeindehausplatz 1, 5712 Beinwil am See • Departement Bau, Verkehr und Umwelt

• Abteilung Raumentwicklung BVU (Original mit Akten) • Abteilung Raumentwicklung BVU, Sektion Grundlagen und Kantonalplanung, AGIS

• Rechtsabteilung BVU • Abteilung Verkehr BVU • Departement Volkswirtschaft und Inneres

• Abteilung Register und Personenstand DVI

Rechtsmittelbelehrung

1Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau,

Laurenzenvorstadt 11,5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.

2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aar­ gau zu laufen.

Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.

3. Beschwerdeentscheide können innert gleicher nicht erstreckbarer Frist - neben dem Genehmigungsentscheid -

gesondert mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, sofern sie durch den Genehmigungsent­

scheid nicht abgelöst worden sind. 4.

Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche

oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom

23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie gewährt. 5. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen unter Ziffer 2 bis 4 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

6. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu.

bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

7. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abtei­

lung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingese­ hen werden.

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