Quartierplan Moos Parz. Nr. 2009, 2012, Ergänzung

Plan d'affectation · Herisau

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Herisau
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Regierungsrat
Adopté
14 juin 1994
En vigueur depuis
14 juin 1994

Carte

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Fichiers

CH73_02_GE_Quartierplan Moos Parz. Nr. 2009, 2012, Ergänzung.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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Gemeinde Herisau: Quartierplan Moos Parz. Nr. 2009/2012, Ergänzung; Genehmigung

Dem Bericht der Baudirektion vom 1 . Juni 1994 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 29. April 1994 ersucht der Gemeinderat He risau um die Genehmigung einer Ergänzung des Quartierplanes Moos. Sachlage

1. Dem gültigen Quartierplan Moos vom 16. November 1982 ist zu entnehmen, dass die Erschliessung der noch unüberbauten Gebiete über die im Plan eingetragene Fei nerschliessungsstrasse zu erfolgen hat. Eine andere Variante ist dem gültigen Plan nicht zu entnehmen. Da aus topografischen Gründen eine Strassenerschliessung ab Staatsstrasse geplant ist, ergibt sich die Notwendigkeit der vorliegenden Quartierplanung. 2. Der Bericht zur Vorprüfung gernäss Art. 47 EG zum RPG erfolgte am 18. Januar 1993. Die berührten kantonalen Verwaltungsstellen sind miteinbezogen worden. 3. Am 15. Februar 1994 hat der Gemeinderat den Plan zur öffentlichen Auflage freigegeben. Diese erfolgte in der Zeit vom 3. März bis 5. April 1994. Innert dieser Zeit wurden vier Einsprachen eingereicht. Aufgrund von Verhandlungen wurden die Einsprachen zurückgezogen. Die formellen Voraussetzungen für die Plangenehmigung sind somit gegeben. Erwägungen

1. Aufgrund eines Vorprojektes konnte dargelegt werden, dass die mögliche Erschliessung der höhenmässig auf Staatsstrassen-Nievau liegenden Garagen in die westlich höher gelegene Erschliessungsstrasse, wie es der rechtsgültige

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Quartierplan vorsieht, aufwendig und kaum zurnutbar wäre. Das kantonale Tiefbauamt hat unter diesen Umständen einer direkten Erschliessung der Parzelle Nr. 2 009 und allenfalls auch der Parzelle Nr. 2 012 in die Degersheimerstrasse zugestimmt. Die vorliegende Quartierplanänderung trägt dieser. neuen Erschliessungsmöglichkeit Rechnung. 2. Da die neue Erschliessung das gesamte Quartierplangebiet B inkl. die noch nicht zur Bebauung vorgesehene hinterliegende Parzelle Nr. 2012 miterfasst, entsteht wiederum eine rechtsgleiche Behandlung. 3. Die im Vorprüfungsverfahren angebrachten Bemerkungen sind erfüllt worden. 4. Aus materieller Sicht steht einer Plangenehmigung durch den Regierungsrat nichts entgegen. Antrag

Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 3 des EG zum RPG folgenden Antrag: 1. Die Ergänzung des Quartierplanes Moos Parz. Nr. 2009/2012 der Gemeinde Herisau sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 150.-- zu erheben. Beschluss:

Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

Amtsblatt (Ziffer 1). Auszug an

Baudirektion Sekretariat der Baudirektion ZSB * Kantonales Tiefbauamt Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Herisau ** Beilage:

Versandt am

1.

*) 1 Expl. des Quartierplanes mit Genehmigungsvermerk **) 2 Expl. des Quartierplanes mit Genehmigungsvermerk, Rechnung