Quartierplan Vereinsacker, Teiländerung 2008

Plan d'affectation · Herisau

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Herisau
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Departement
Adopté
31 mars 2008
En vigueur depuis
31 mars 2008

Carte

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Fichiers

CH73_02_GE_Quartierplan Vereinsacker, Teiländerung 2008.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

!'ii I Appenzell Ausserrhoden

~JR

Departement Bau und Umwelt

Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor

Herisau, 31. März 2008

Gemeinde Herisau Quartierplan Vereinsacker, Teiländerung; Genehmigung A.

Ausgangslage

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1. Mit Schreiben der Gemeindeverwaltung vom 25. März 2008 wird um die Genehmigung des obengenannten Planungsinstrumentes durch das Departement Bau und Umwelt nachgesucht. 2. Am 19. Mai 1998 genehmigte der Regierungsrat den Quartierplan Vereinsacker. Dieser bildete die Grundlage für den Abbau von Kies und die Rekultivierung. Mit der mit Entscheid vom 17. November 2004 genehmigten Teiländerung und Ergänzung des Quartierplanes wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die erhoffte Quantität und Qualität des Kieses nicht erreicht werden konnte. Entsprechend wurde das Abbaugebiet um die Abbaufläche 8 erweitert und gleichzeitig die maximalen Abbaumengen festgelegt. 3. Während dem Abbau der Abbaufläche 8 hat der Setreiber festgestellt, dass die geplante Ausbeute von 3

80'000 m Kies nicht erreicht werden kann. Die Qualität des vorgefundenen Materials entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Untersuchungen haben gezeigt, dass südlich der Abbaufläche 8 besseres Material vorhanden ist. 4. Gestützt darauf hat der Setreiber bei der Gemeinde Herisau ein entsprechendes Korrekturgesuch eingereicht. Im Rahmen der Baugesuchsbehandlung wurde darauf hingewiesen, dass das Korrekturgesuch nicht mit dem rechtskräftigen Quartierplan korrespondiert und entsprechend eine Teiländerung des Quartierplanes unerlässlich ist. Gestützt darauf wurde das entsprechende Verfahren eingeleitet. 5. Der Quartierplan Vereinsacker, Teiländerung 2008, wurde dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. 6. Die schriftliche Zustimmung sämtlicher angrenzenden Grundeigentümer liegt vor. Entsprechend ist auf die öffentliche Auflage des Planungsinstrumentes verzichtet worden. 7. Der Quartierplan Vereinsacker, Teiländerung 2008, wurde am 18. März 2008 vom Gemeinderat erlassen.

Seite 1, BD-QPL Vereinsacker, Teitänderung.doc

~ Appenzell Ausserrhoden

V.fJR

B.

Erwägungen

1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gernäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entgegen. 2. Mit der neu festgelegten Abbaugrenze in der Abbaufläche B wird angemessen auf die vorhandene Kies2

qualität reagiert. Die vorgesehene Abbaufläche beträgt ca. 1800 m . Gleichzeitig wird im östlichen Bereich die Abbaufläche aus Qualitätsgründen um ca. 200 m2 reduziert. Die Erweiterung der Abbaufläche tangiert eine gernäss kantonalem Schutzzonenplan geschützte Hecke. Ein kleiner Teil dieser Hecke muss während der Abbauphase gerodet werden. Nach erfolgter Endgestaltung wird die Hecke wieder aufgeforstet. Zudem bedingt die Ausweitung der Abbaufläche das Aufheben einer Fläche mit extensiver Bewirtschaftung und das Verschieben eines Wanderbiotopes .,Ruderalfläche". Aus Sicht der Fachsteile Natur- und Landschaftsschutz erweisen sich diese Eingriffe als geringfügig. 3. Die geplante Erweiterung des Abbaugebietes erfolgt in Richtung der Grundwasserschutzzonen Schachen. Gernäss Stellungnahme des Amtes für Umwelt liegt die Erweiterung aber voraussichtlich ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereiches auf die geschützten Quellen. Besonders zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Quellen H1 und H2 sowie die nicht mit Schutzzonen geschützten Quellen C und G. 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Quartierplanes Vereinsacker, Teiländerung 2008, erteilt werden.

C.

Beschluss

1.

Der Quartierplan Vereinsacker, Teiländerung 2008, wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 SauG).

2.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.00 erhoben.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Herisau (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 91 02 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1).

Seite 2, BD-OPL Vereinsacker, Teiländerung.doc

~ I Appenzell Ausserrhoden

V.fJR

Mitteilung im Amtsblatt

Versandt am:

·

03. APR. 2008

Departement Bau und Umwelt

Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat

Seite 3, BD-QPL Verelnsacker, Teiländerun g.doc